⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins
Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Fall 2 · Eidesstattliche Erklärung · 17.07.2026
Anlage 146_F2 — Eidesstattliche Erklärung zur Sperrung der Videotelefonie — vollzogen ohne schriftliche Entscheidung
Meine eidesstattliche Erklärung nach § 156 StGB, abgegeben am Tag der Sperre. Mir wurde Gelegenheit gegeben, mich zu äußern; ich erklärte, keine gesetzliche Bestimmung verletzt zu haben, und bestand auf der Aushändigung einer schriftlichen, anfechtbaren Entscheidung. Ich erklärte ferner, meine Videoansprachen nach Aufhebung der Sperre fortzusetzen und weiterhin sämtliche Dokumente unter Nennung der Namen ihrer Verfasser zu veröffentlichen.
Zur inhaltlichen Substanz meiner Videoansprache — also zu den darin erhobenen Vorwürfen gegen den zuständigen Richter und die Berliner Justiz — wurde in dem Gespräch kein einziges Wort geäußert.
Nach meiner Rückkehr in die Zelle war der Zugang zu Videotelefonaten tatsächlich gesperrt. Eine Rechtsgrundlage wurde mir nicht genannt, eine rechtsmittelfähige Entscheidung nicht ausgehändigt.
Zur inhaltlichen Substanz meiner Videoansprache — also zu den darin erhobenen Vorwürfen gegen den zuständigen Richter und die Berliner Justiz — wurde in dem Gespräch kein einziges Wort geäußert.
Nach meiner Rückkehr in die Zelle war der Zugang zu Videotelefonaten tatsächlich gesperrt. Eine Rechtsgrundlage wurde mir nicht genannt, eine rechtsmittelfähige Entscheidung nicht ausgehändigt.
Stellung in der Kette. Der schriftliche Bescheid folgte erst fünf Tage später, am 22.07.2026: Anlage 152_F2. Er bestätigt die Sanktion nachträglich.
Herkunft der Angaben: Chronologie Fall 2, geführt von Dmitry Bagrash. Diese Seite fasst den erheblichen Inhalt zusammen und gibt das Dokument nicht vollständig wieder; das Original ist verlinkt. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und ersetzen keine gerichtliche Feststellung.