Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Vereinsvorsitzender Unkremlin e.V., inhaftiert seit 14. Dezember 2022. Verurteilt zu 5 Jahren und 4 Monaten — ohne angewendete Justiznormen im Urteil, ohne Akteneinsicht, ohne freie Verteidigerwahl. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 24.06.2026 hat das Landgericht Berlin I meine vorzeitige Entlassung abgelehnt. In der Begründung — und in der späteren Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 26.05.2026 — wird offen ausgesprochen, was seither mein Leitmotiv ist: mir wird meine fehlende „Straftataufarbeitung" vorgehalten, also mein Festhalten an meiner Unschuld.
Die Generalstaatsanwaltschaft schreibt dabei selbst wörtlich, ein „umfassendes Schuldbekenntnis" sei keine unverzichtbare Voraussetzung für die Aufarbeitung der Tat und das Bestreiten allein könne eine negative Sozialprognose nicht stützen — und verwendet mein Bestreiten trotzdem gegen mich. Ich habe mich entschieden, diese Rechnung nicht zu bezahlen. Ich werde kein Geständnis ablegen, um früher freizukommen.
Das ist kein Nebenaspekt meines Falls. Das ist sein Kern.
Vollständige chronologische Dokumentation aller Ereignisse aus Fall 1, Fall 2 und Fall 3 — mit direkten Links zu jedem Originaldokument in Google Drive. Filterbar nach Fall, sortierbar nach Datum. Jedes Ereignis hat eine eigene Seite mit eidesstattlichem Kontext und Anlagenverweisen.
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Presse-ID: 2135610
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