Alle auf dieser Seite genannten Personen werden ausschließlich in ihrer amtlichen, öffentlichen Funktion genannt — nicht in ihrem Privatleben. Jede Aussage stützt sich auf ein von der jeweiligen Person selbst unterzeichnetes oder verantwortetes amtliches Dokument (Beschluss, Bescheid, Stellungnahme), das im Rahmen meines Verfahrens entstanden ist und das ich als Verfahrensbeteiligter besitze und veröffentlichen darf.
Es werden ausschließlich Tatsachenbehauptungen wiedergegeben (wer hat wann welches Dokument mit welchem Inhalt unterzeichnet) — keine Werturteile über die Person, keine Beleidigungen, keine unbelegten Vorwürfe. Meine eigene rechtliche Einschätzung des jeweiligen Vorgangs ist als solche gekennzeichnet und von der Wiedergabe der Fakten getrennt. Die Wahrnehmung berechtigter Interessen der Öffentlichkeit an der Kontrolle staatlichen Handelns (Art. 5 GG) und mein Recht auf Verteidigung gegen strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen diese Dokumentation.
Diese Liste wird laufend erweitert. Noch zu identifizieren: die weiteren Beisitzer des 5. Strafsenats des Kammergerichts (bislang ist nur der Vorsitzende, VRi Herb, mit Namen bekannt) sowie — sobald zugeteilt und veröffentlicht — die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts für die Verfassungsbeschwerde vom 10.07.2026. Beide werden ergänzt, sobald die vollständigen Unterschriften der jeweiligen Beschlüsse ausgewertet sind.
Entschied mehrfach über meine Anträge zum Zugang zum Urkundsbeamten (04.11., 10.12.2025). Ihr Name ist zudem mit einem ungeklärten Vorgang um einen leeren, unfrankierten Briefumschlag verbunden, der eine angekündigte JVA-Stellungnahme enthalten sollte.
Quelle: Anlage 79_F2, 82_F2, 83_F2 — Chronik F2-121
Verwarfen am 31.10.2025 meine Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluss als bereits unzulässig — rein prozessual, ohne inhaltliche Prüfung der behaupteten unzulässigen Tenoränderung.
Quelle: Anlage 82_F2, Beschluss 3 Ws 48/25+49/25
Verweigerten am 15.01.2025 die Annahme meiner Revisionsergänzung zu Protokoll — auf eine Weisung, die sich laut Frau Lukas auf eine direkte Anweisung des Landgerichts stützte.
Quelle: Anlage 9_F2
Zuständiger Oberstaatsanwalt im Ausgangsverfahren 522 Ks 5/23. Nach meiner Darstellung hat er Ermittlungen zu meiner Beobachtung durch russische Geheimdienste sowie zum Brandanschlag auf mein Fahrzeug eingestellt und Hinweise auf eine Desinformationskampagne gegen mich nicht verfolgt.
Eigenes Dossier: wachs.html
Verkündete das Urteil vom 22.07.2024. Unterzeichnete den Berichtigungsbeschluss vom 30.07.2025, der den Urteilstenor 373 Tage nach Verkündung um eine Normenliste ergänzte. Gegenstand mehrerer Dienstaufsichtsbeschwerden wegen unbeantworteter Anträge und fehlender Eingangsbestätigungen.
Quellen: Anlage 68_F2, 69_F2, 147_F2 — Analyse
Unterzeichnete den Beschluss vom 24.06.2026 (Az. 589 StVK 86/26), mit dem meine vorzeitige Entlassung abgelehnt wurde. In der Begründung werden mein Festhalten an meiner Unschuld, meine Hungerstreiks und meine politische Betätigung in die negative Prognose einbezogen.
Quelle: Anlage 139_F2 — Chronik F2-161
Zuständiger Richter im Beschwerdeverfahren 2 Ws 111/26. Leitete mir die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 14.07.2026 mit Gelegenheit zur Äußerung zu.
Quelle: Anlage 149_F2
Verfasserin/Verfasser der Stellungnahme vom 14.07.2026, die auf keine der konkret vorgetragenen Verfahrenstatsachen eingeht und stattdessen pauschal auf die Gründe des Beschlusses vom 24.06.2026 verweist.
Quelle: Anlage 149_F2 — Chronik F2-170
Unter seiner Amtsbezeichnung erging am 26.06.2026 die Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 06.09.2025 (ergänzt 17. und 23.03.2026) gegen VRiLG Groß — unterzeichnet nicht von ihm persönlich, sondern „Im Auftrag" von einer Mitarbeiterin namens Jura. Die Antwort geht auf keine der drei von mir konkret vorgetragenen Tatsachen ein (siehe Kasten unten). Da das Schreiben unter seinem Amt und in seinem Namen ergangen ist, führe ich ihn hier als presidial Verantwortlichen, mit Jura als ausführender Mitarbeiterin.
Quelle: Anlage 147_F2, 153_F2
Diese drei Namen zeichnen zwischen April und Juni 2025 mehrfach „Im Auftrag" für Antworten der Senatsverwaltung. Die Unterlagen belegen zugleich, dass ich mehrfach — am 24.04.2025, 5.05.2025 und 5.06.2025 — direkt und persönlich per E-Mail an Senatorin Dr. Felor Badenberg geschrieben habe; jedes Mal wird bestätigt, dass die Eingabe „dem Büro von Frau Senatorin vorgelegen" hat, bevor sie zur Bearbeitung an dieselbe nachgeordnete Ebene zurückgereicht wurde, gegen die sich die Beschwerde richtete (JVA Moabit, LG-Präsident, AG-Präsident).
Quelle: Anlage 56_F2
Persönlich per E-Mail kontaktiert am 24.04.2025, 5.05.2025 und 5.06.2025 — jeweils bestätigt als ihrem Büro vorgelegen. Keine der Eingaben wurde von ihr selbst eigenständig geprüft; alle wurden zuständigkeitshalber an die JVA bzw. Gerichtspräsidenten zurückverwiesen, gegen die sich die Beschwerden richteten.
Quelle: Anlage 56_F2 · siehe auch Eintrag oben zu Anlage 84_F2
Teilte mir am 17.07.2026 mündlich die dreimonatige Sperrung meiner Videotelefonie mit, ohne Rechtsgrundlage zu benennen. Der spätere schriftliche Bescheid (22.07.2026) bestätigt, dass die Anstalt von meiner Videoansprache über eine E-Mail an die Pressestelle der Senatsverwaltung für Justiz erfahren hat.
Quelle: Anlage 146_F2, 152_F2
Entschied im Juni 2025 über meinen Antrag auf Ausführung zum Urkundsbeamten und stellte fest, die einschlägigen Fristen seien bereits vor meiner Verlegung abgelaufen.
Quelle: Anlage 84_F2
Nahm am Gespräch vom 17.07.2026 zur Sperrung der Videotelefonie teil. Nach Darstellung von Dmitrij Bagrash schlug sie ihm in einem gesonderten Gespräch vor, sich krankzumelden, um der von ihm geschilderten Gefährdung durch einen Mitgefangenen auszuweichen — ein Vorschlag, den er zurückwies.
Quelle: Anlage 146_F2; Fall-5-Unterlagen (noch nicht durch Originaldokument verifiziert — Schreibweise „Mahlow" als Arbeitsversion)
Unterzeichnete als Vorsitzende den Beschluss des 5. Strafsenats vom 07.05.2025 (Az. 5 StR 72/25), mit dem mein Antrag auf Entpflichtung meines Pflichtverteidigers RA Römer sowie meine Anträge auf Akteneinsicht abgelehnt wurden — Grundlage einer Stellungnahme meines damaligen Pflichtverteidigers, die mir vor der Entscheidung nicht zur Kenntnis gegeben wurde.
Quelle: BGH-Beschluss 5 StR 72/25 vom 07.05.2025 · Verfassungsbeschwerde vom 16.06.2025
Weitere Mitglieder des Spruchkörpers, der den Beschluss vom 07.05.2025 (Az. 5 StR 72/25) gefasst hat. Jan Gericke ist stellvertretender Vorsitzender des Senats.
Quelle: Zusammensetzung des 5. Strafsenats, BGH (Stand des Beschlusses)
Rechtspflegerin Böhme (Amtsgericht Zossen) nahm am 13.01.2026 meine Rechtsbeschwerde ordnungsgemäß zu Protokoll der Geschäftsstelle auf. Sie gehört nicht auf diese Liste — im Gegenteil: sie hat ihre Aufgabe korrekt erfüllt, und dafür danke ich ihr ausdrücklich. Diese Seite dokumentiert Verweigerung, nicht Funktionsausübung als solche.