Unterzeichnete den Beschluss vom 24.06.2026 (Az. 589 StVK 86/26), mit dem die vorzeitige Entlassung nach § 57 StGB abgelehnt wurde.
Dokumentierte Fakten
- Beschluss vom 24.06.2026: Ablehnung der Reststrafenaussetzung.
- Die vollstaendige Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft, auf die sich die Entscheidung stuetzt, war mir zum Zeitpunkt der Anhoerung nicht vollstaendig bekannt (siehe Anlage 148_F2/132_F2).
- Presse wurde von der Anhoerung ausgeschlossen trotz rechtzeitig gestelltem Antrag auf Zulassung.
Quellen: Anlage 139_F2, 148_F2 — Chronik F2-161