Seit dieser Seite sind drei Vorgänge hinzugekommen, die unmittelbar den Zugang zum Gericht betreffen.
Ein Dokument, das zwei Gerichte hatten und ich nicht. Der Beschluss vom 24.06.2026 verweist auf den „angefertigten Anhörungsvermerk“; das Kammergericht weist meine Gehörsrüge am 18.08.2026 mit demselben Vermerk zurück. Zugänglich gemacht wurde er mir nie. Ebenso wenig die vollständige Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft — sie erreichte mich zwanzig Tage nach der darauf gestützten Entscheidung.
Fünf Tage bei laufender Frist. Der Entwurf meiner Rechtsbeschwerde wurde der Anstalt am 19.08.2026 zugestellt und mir erst am 24.08.2026 ausgehändigt — nach Eilanzeigen über sieben Wege. Die Anstalt erklärte die Verzögerung mit einer Sichtkontrolle nach § 36 StVollzG Berlin, die zu „keinerlei Beanstandungen“ führte.
Und ein eigener Fehler. Die Faxnummer der Präsidentin des Abgeordnetenhauses, die ich seit dem 30.03.2026 verwendet habe, war falsch. Vier Übermittlungsversuche schlugen fehl; ein Zugang ist erst für den 02.09.2026 nachgewiesen. Ich halte das hier fest, weil diese Seite von Zugangsproblemen handelt — und eines davon habe ich selbst verursacht.
Belege: Beschluss KG · Der Umschlag · Sichtkontrolle · Sendenachweise
Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Zugang zur Justiz verweigert
Sieben systematisch dokumentierte Blockaden meines Rechtsschutzes seit der Urteilsverkündung am 22.07.2024 — jede mit eigenem Mini-Zeitstrahl und direkten Verweisen auf die Originaldokumente.
Diese Seite ersetzt den bisherigen Bereich „Aktuelle Verfahren". Statt eines reinen Verfahrensstatus dokumentiere ich hier systematisch wiederkehrende Muster der Rechtsschutzverweigerung — thematisch geordnet, mit Belegen aus meinen eigenen Anträgen, den behördlichen Antworten und den gerichtlichen Entscheidungen.
Jeder Punkt gibt meine eigene Sichtweise und rechtliche Einordnung wieder. Er ersetzt keine gerichtliche Feststellung, sondern dient der öffentlichen und journalistischen Nachvollziehbarkeit. Wo eine Bewertung meine eigene Schlussfolgerung ist (und nicht durch ein Dokument wörtlich belegt), ist das kenntlich gemacht.
→ Was gilt, wenn das gilt? Zwölf Entscheidungen aus diesen sieben Themen, jede als allgemeine Regel gelesen. · → Ketten Sieben Abfolgen dokumentierter Daten.
Gesondert dokumentiert: Zwang zum Geständnis als Bedingung für Freiheit — dieser Themenkomplex ist inhaltlich kein Zugangsproblem, sondern ein eigenständiger, zentraler Aspekt meines Falls.