⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

Details →
Fall 2 · Sendeberichte · 02.09.2026 · fünf von sechs erfolgreich

Anlage 199_F2 — Die Verfassungsbeschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen

Sechs Sendeberichte vom 02.09.2026, chronologisch geordnet. Fünf von sechs Übermittlungen sind gelungen; jeder Adressat ist erreicht.

17:00 — Generalstaatsanwaltschaft Berlin, +49 30 9015 2727 · 15 Seiten · Übertragung: OK
Strafanzeige gegen VRiLG Groß und OStA Wachs nebst beiden eidesstattlichen Versicherungen, Urteilsauszug und Ergänzungsbeschluss.

17:07 — Präsidentin des Abgeordnetenhauses, +49 30 2325 1048 · 17 Seiten · Übertragung: FEHLERHAFT
Falsche Nummer — siehe unten.

17:16 — Bundesverfassungsgericht, +49 721 9101-382 · 17 Seiten · Übertragung: OK
Verfassungsbeschwerde nebst den beiden angegriffenen Beschlüssen. Damit ist die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG gewahrt.

17:18 — Senatsverwaltung für Justiz, Zweitweg, +49 30 9028 3783 · 23 Seiten · Übertragung: OK

17:35 — Senatsverwaltung für Justiz, erster Weg, +49 30 9013 2000 · 23 Seiten · Übertragung: OK
Wiederholung der am 01.09.2026 fehlgeschlagenen Sendung. Beide Anschlüsse haben die Sendung erhalten.

18:29 — Präsidentin des Abgeordnetenhauses, +49 30 2325 1008 · 17 Seiten · Übertragung: OK
Ein eigener Fehler, hier offen vermerkt. Die Faxnummer der Präsidentin des Abgeordnetenhauses, die ich seit dem 30.03.2026 in allen meinen Schreiben verwendet habe, ist unzutreffend. (030) 2325 1048 ist nicht ihr Anschluss; richtig ist (030) 2325 1008.

Übermittlungsversuche an 1048 sind am 31.03.2026 (Fax-ID 16438810, 23:37 Uhr), am 01.09.2026 (18:18 Uhr) und am 02.09.2026 (17:07 Uhr) jeweils fehlgeschlagen. Auch die erneute Übersendung vom 20.04.2026 ging an diese Nummer.

Ein Zugang bei der Präsidentin ist damit erstmals für den 02.09.2026, 18:29 Uhr, nachgewiesen — nicht bereits seit März 2026. Meine frühere Darstellung war insoweit unzutreffend und ist berichtigt. Für den Petitionsausschuss (2325 1478) und den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten (2325 1318) gilt das nicht; deren Anschlüsse funktionieren nachweislich.
Zusammenhang. Die Verfassungsbeschwerde: Anlage 197_F2 · Dossier für Redaktionen. Die Sendeberichte des Vortages: Anlage 198_F2.