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Sieben Abfolgen dokumentierter Daten

Ketten — Daten, die nebeneinander stehen

Jede Kette besteht ausschließlich aus datierten, belegten Vorgängen — ohne Verbindungswörter wie „deshalb“ oder „weil“. Am Ende steht eine Beobachtung, die nur beschreibt, was gemeinsam ist, eine Frage, ein Dokument, das sie beantworten würde, und die Stelle, die es beschaffen kann. Was eine Kette ausdrücklich nicht behauptet, steht jeweils am Schluss.

→ Alle vier Spuren auf einer gemeinsamen Zeitachse

K-01

Die gemeinsame Linie

24.04.2025Erste persönliche Eingabe an die Senatorin für Justiz
05.05.2025Antwort der Aufsicht: Sie werde erst tätig, wenn die Anstaltsleitung abschließend entschieden habe (Anlage 56_F2)
05.05. / 05.06.2025Zweite und dritte Eingabe; beide dem Büro der Senatorin vorgelegen, beide weitergeleitet
05.08.2025Beschwerde an die Senatorin
11.08.2025Die Anstalt teilt dem Gericht mit, der Fall sei mit der Senatsverwaltung erörtert und eine gemeinsame Linie erarbeitet worden (Anlage 84_F2)
11.08.2025Erste Ausführung zum Urkundsbeamten — achter Tag eines Hungerstreiks (Anlage 67_F2)
11.08.2025Mündliche Eröffnung: Eine schriftliche Entscheidung wird nicht ergehen (Anlage 67_F2)

Beobachtung: Eine Aufsicht, die über Monate keine Sachentscheidung trifft, stimmt sechs Tage nach einer Beschwerde mit der beaufsichtigten Stelle eine gemeinsame Linie ab. Der Beleg stammt nicht von mir, sondern von der Anstalt selbst.

Welche Linie wurde am 11. August 2025 abgestimmt — und wo ist sie aktenkundig?

Klärt: der Vermerk über das Gespräch vom 11.08.2025 zwischen JVA Heidering und Senatsverwaltung für Justiz.

Kann beschaffen: Petitionsausschuss, § 5 Abs. 1 Bst. b PetG Bln.

Nicht behauptet: dass die Senatorin eine Weisung erteilt hat.
K-02

Die Verlegung und die Planung, die ihr folgte

10.06.2025Verlegung von JVA Moabit in die JVA Heidering, ohne Vorankündigung; weder Behandlungsuntersuchung noch Vollzugsplan liegen vor
13.03.2026Erste Ladung zur Kommission (EWA) — mehr als drei Jahre nach Haftbeginn, neun Monate nach der Verlegung
12.03.2026Datum des Diagnostikverfahrens (Anlage 137_F2)
17.04.2026Datum des Vollzugs- und Eingliederungsplans (Anlage 115_F2)
24.04.2026Aushändigung des Plans
27.04.2026Schreiben des Landesamts für Einwanderung zur beabsichtigten Ausweisung — drei Tage nach der Aushändigung

Beobachtung: Die Planung, die eine Verlegung tragen soll, entsteht neun Monate nach ihr. Drei Tage nach ihrer Aushändigung beginnt das Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung.

Auf welcher schriftlichen Grundlage erfolgte die Verlegung am 10.06.2025 — und weshalb wurde die Behandlungsuntersuchung erst neun Monate später durchgeführt?

Klärt: die Verlegungsverfügung nebst Begründung; die Vollzugsakte Mai/Juni 2025.

Kann beschaffen: Petitionsausschuss, § 5 Abs. 1 Bst. b PetG Bln.

Nicht behauptet: dass Verlegung, Plan und Ausweisungsverfahren miteinander abgesprochen waren.
K-03

Die Videoerklärung und was auf sie folgte

02.06.2026Öffentliche Videoerklärung aus der Haft, gerichtet an Abgeordnete
24.06.2026Ablehnung der Aussetzung des Strafrests (Anlage 139_F2)
12.07.2026E-Mail an rund 80 Empfänger, darunter Pressestelle der Senatsverwaltung und die JVA Heidering selbst
17.07.2026Mündliche Mitteilung der Sperre
22.07.2026Schriftlicher Bescheid: Sperre der Videotelefonie bis 16.10.2026, unter ausdrücklicher Nennung jener E-Mail (Anlage 152_F2)
31.07.2026Zurückweisung des Antrags gegen den Vollzugsplan (Anlage 157_F2)
06.08.2026Kennzeichnung „Suspended“, Nichtzulassung zur Arbeit

Beobachtung: Vier belastende Entscheidungen innerhalb von neun Wochen nach einer öffentlichen Erklärung. Der Bescheid vom 22.07.2026 verbindet die an die Aufsichtsbehörde gerichtete E-Mail, das Video und die Sperre selbst miteinander.

Auf welchem Weg gelangte eine an die Pressestelle der Senatsverwaltung gerichtete Mitteilung in die Entscheidungsgrundlage der Anstalt?

Ausdrücklich dazu: Dieselbe E-Mail ging ausweislich meines eigenen Postausgangs auch unmittelbar an die Anstalt. Ich stelle den Informationsweg nicht fest — ich verlange seine Aufklärung.

Klärt: der Vorgang der Anstalt zur Sperrverfügung mit Eingangsvermerken.

Kann beschaffen: Landgericht Berlin I, 595 StVK 126/26 Vollz · Petitionsausschuss, § 5 Abs. 1 Bst. b PetG Bln.

K-04

Sechs Verweigerungen und ein Maßstab, der erst 2026 aufgeschrieben wurde

09.2024Ab hier ist kein Verteidiger mehr erreichbar
06.12.2024Abschrift der Revisionsbegründung — acht Tage nach Fristablauf
17.12.2024Antrag auf Entpflichtung des Verteidigers — bleibt unentschieden
15.01.–24.03.2025Sechs dokumentierte Verweigerungen der Protokollaufnahme; die Bediensteten geben an, auf Weisung zu handeln (Anlage 9_F2, eidesstattlich)
11.06.2025Antrag auf Vorführung zum Urkundsbeamten
11.08.2025Ausführung — achter Tag des Hungerstreiks
04.11.2025Bescheidung des Antrags vom 11.06.2025 — nach fast fünf Monaten
12.06.2026Das Kammergericht formuliert den Maßstab und verwirft die Rechtsbeschwerde, weil nicht dargelegt sei, dass eigenes Schreiben unzumutbar war
10.07.2026Verfassungsbeschwerde (Anlage 144_F2)

Beobachtung: Der Maßstab, um den seit Januar 2025 gestritten wird, wird im Juni 2026 vom Gericht selbst aufgeschrieben. Im selben Beschluss wird entgegengehalten, eigenes Schreiben sei zumutbar gewesen — während für denselben Zeitraum eidesstattlich dokumentiert ist, dass Schreibmaterial verweigert wurde.

Auf wessen Weisung beriefen sich die Bediensteten an den sechs dokumentierten Tagen — und existiert diese Weisung schriftlich?

Klärt: die Dienstanweisung bzw. der Vermerk, auf den sich die Bediensteten bezogen.

Kann beschaffen: Petitionsausschuss, § 5 Abs. 1 Bst. a und b PetG Bln; ergänzend Vernehmung nach § 6 PetG Bln.

K-05

Fall 5 parallel zum Verfahren

22.07.2024Tag des Urteils. Erste Eingabe wegen eines Vorfalls mit einem Mitgefangenen
12.03.2025Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin
27.10.2025Erneute eidesstattliche Gefährdungsmeldung — erneute Todesdrohung, nach Kritik an Generalstaatsanwaltschaft und Anstaltsleitung
10.06.2026Versetzung in Betrieb 2 — räumliche Annäherung, über sieben Monate nach Aktenkundigkeit der Gefährdung
15.07.2026Handschriftliche Gefährdungsmeldung (Anlage 7_F5)
05.08.2026Gemeldete Morddrohung, antisemitische Beleidigungen, dreimaliges Anspucken; Zeuge und Videoüberwachung benannt (Anlagen 10_F5, 11_F5)
05.–06.08.2026Beide Gefangene aus dem Betrieb genommen; Kennzeichnung „Suspended“
11.08.2026Anstalt bezeichnet räumliche Trennung schriftlich als „zwingend geboten“ (Anlage 13_F5)

Beobachtung: Die Anstalt bestätigt am Ende schriftlich eine ernstzunehmende Bedrohungslage — dieselbe Lage, die seit Oktober 2025 gemeldet und im Juni 2026 durch eine Versetzung räumlich verkürzt wurde. Wer die Bedrohung meldete, verlor den Arbeitsplatz zusammen mit demjenigen, den er gemeldet hatte.

Auf welcher Grundlage erfolgte die Versetzung am 10.06.2026, obwohl die Gefährdung seit dem 27.10.2025 aktenkundig war?

Klärt: die Versetzungsverfügung vom Juni 2026 nebst Vermerk zur Sicherheitsprüfung.

Kann beschaffen: Petitionsausschuss, § 5 Abs. 1 Bst. b und § 5 Abs. 2 PetG Bln (unangemeldeter Besuch, Gespräch ohne Dritte).

Nicht behauptet: dass ein Mitgefangener im Auftrag einer Behörde oder eines Nachrichtendienstes handelte. Das ist ein Prüfauftrag, keine Feststellung.
K-06

Erst unterbinden, dann vorhalten

14.12.2022Haftbefehl — Richter Dr. Fricke, derselbe Richter, der am 05.10.2021 die Beschlagnahme des Banners bestätigt hatte
12.2022–01.2024Dreizehn Monate weitgehender Isolation
02.04.2024Feststellungsantrag zu Protokoll — vor dem Urteil — zum Muster, dass eine Handlungsmöglichkeit unterbunden und ihr Ausbleiben später als Argument verwendet wird
22.07.2024Urteil
2025/2026Dasselbe Muster in den Vollzugsentscheidungen: keine Behandlungsindikation — später Vorhalt fehlender Straftataufarbeitung

Beobachtung: Das Muster wurde vor dem Urteil zu Protokoll gerügt, nicht nachträglich konstruiert. Es wiederholt sich in einem anderen Verfahrenszweig mit anderen Beteiligten.

Wie soll ein Gefangener eine Auseinandersetzung mit der Tat nachweisen, die ihm nach Einschätzung derselben Behörde nicht angeboten wird?

Klärt: das Hauptverhandlungsprotokoll 522 Ks 5/23 zum 02.04.2024.

Kann beschaffen: Petitionsausschuss, § 10 Abs. 1 PetG Bln.

K-07

Die Aufmerksamkeit, die es angeblich nicht gab

17.09.2021Beschlagnahme des Banners „Putin is a Killer“, erster Tag der Duma-Wahl
23.09.2021*Erste Erklärung der russischen Delegation vor der OSZE, Unkremlin namentlich (PC.DEL/1483/21)
05.10.2021Richterliche Bestätigung der Beschlagnahme — Richter Dr. Fricke
01.–02.01.2022Brand eines Fahrzeugs, von dritter Seite dokumentiert
03.03.2022Veröffentlichung auf der privaten Facebook-Seite
08.04.2022Zweite Erklärung der russischen Delegation, Unkremlin namentlich (PC.DEL/526/22) — Sitzung am 07.04.2022, vom Konferenzdienst der OSZE am Folgetag verteilt
23./24.04.2022Ablage der Vorrichtung nach den Feststellungen des Urteils — sechzehn Tage später
06.05.2022Auffinden — dreizehn Tage danach
14.12.2022Haftbefehl — Richter Dr. Fricke
20.06.2023Anklage durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
22.07.2024Urteil. Motivbegründung: Der Protest habe „die bisher nicht erhaltene Aufmerksamkeit“ nicht gebracht
01.09.2023Unkremlin e. V. wird in der Russischen Föderation als „unerwünschte Organisation“ eingestuft

Beobachtung: Die Prämisse der Motivbegründung — es habe an Aufmerksamkeit gefehlt — wird von zwei Dokumenten widerlegt, die nicht von der Verteidigung stammen, sondern von dem Staat, gegen dessen Politik sich der Protest richtete. Das zweite datiert sechzehn Tage vor der vorgeworfenen Tat.

Wenn die Aufmerksamkeit fehlte — was sind dann diese beiden Erklärungen? Und wenn sie bestand — worauf stützt sich die Motivbegründung des Urteils?

Klärt: das Hauptverhandlungsprotokoll; die Akte zur Frage, ob die Erklärungen dort geführt werden.

Kann beschaffen: Generalstaatsanwaltschaft (§ 147 StPO) · Petitionsausschuss (§ 10 Abs. 1 PetG Bln).

* Zwei Datumsangaben, kein Widerspruch: Die Sitzung des Ständigen Rates Nr. 1336 fand am 23.09.2021 statt (bestätigt durch die zeitgleiche EU-Stellungnahme zu derselben Sitzung); der Konferenzdienst der OSZE verteilte das Dokument PC.DEL/1483/21 am Folgetag, dem 24.09.2021.

Nicht behauptet: eine operative Beteiligung russischer Stellen an der Vorrichtung. Diese Dokumente belegen staatliche Aufmerksamkeit, nicht Täterschaft. → Was Moskau über mich sagt

Sieben Ketten, ausschließlich aus datierten Vorgängen. Keine davon behauptet eine Absprache — jede stellt eine Frage, die ein einziges Dokument beantworten könnte.