23. September 2021 · Ständiger Rat der OSZE, 1336. Sitzung, Wien
Die Delegation der Russischen Föderation nennt Unkremlin e. V. in einer Erklärung namentlich.
Dokument PC.DEL/1483/21, registriert im Sitzungsjournal PC.JOUR/1336.
7. April 2022 · Ständiger Rat der OSZE, 1367. Sitzung, Wien
Die Delegation der Russischen Föderation nennt Unkremlin e. V. erneut — im Zusammenhang mit angeblicher „Russophobie“ und russischen Journalisten in Berlin.
Dokument PC.DEL/526/22. Sitzung am 07.04.2022 (PC.JOUR/1367); vom Konferenzdienst der OSZE verteilt am 08.04.2022.
1. September 2023 · Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Moskau
Unkremlin e. V. wird als „unerwünschte Organisation“ eingestuft.
Die Mitwirkung im Verein ist damit für Menschen in Russland strafbewehrt.
Zur Einordnung: Was diese Dokumente sind
Erklärungen der Serie PC.DEL sind keine internen Papiere einer Delegation. Sie sind Dokumente einer Sitzung des Ständigen Rates der OSZE, werden vom Konferenzdienst der Organisation an die Teilnehmerstaaten verteilt und sind öffentlich abrufbar. Die Bundesrepublik Deutschland ist Teilnehmerstaat und war in beiden Sitzungen durch eine eigene Delegation vertreten.
Ein Sachverständigengutachten vom 2. Juli 2026 führt beide Erklärungen als Beweismittel.
Jetzt meine drei Sätze dazu
Erstens. Mir wird nach meinen Informationen gegenüber Redaktionen nachgesagt, ich handelte im Auftrag einer Stelle in Russland. Ich kann diese Erzählung keinem Dokument zuordnen und nenne deshalb niemanden, der sie verbreitet haben soll. Ich halte ihr die drei Vorgänge oben entgegen. Ein Staat benennt die Organisation seines eigenen Mannes nicht zweimal vor einer internationalen Organisation und stellt die Mitwirkung darin nicht unter Strafe.
Zweitens. Beides zugleich ist nicht haltbar. Wenn russische Stellen in diesem Verfahren eine Rolle spielen — weshalb wurde das dann nie ermittelt? Wenn sie keine Rolle spielen — weshalb wird gegenüber Journalistinnen und Journalisten das Gegenteil erzählt? Eine Einordnung, die keine Ermittlung nach sich zieht, ist keine Erkenntnis.
Drittens. Das Urteil begründet mein Motiv damit, der Protest habe „die bisher nicht erhaltene Aufmerksamkeit“ nicht gebracht. Die zweite Erklärung datiert sechzehn Tage vor dem Zeitpunkt, zu dem die Vorrichtung nach den Feststellungen des Urteils abgelegt worden sein soll. Die Prämisse dieser Feststellung wird nicht von mir widerlegt, sondern von dem Staat, gegen dessen Politik sich mein Protest richtete.
Was daraus nicht folgt
Diese Dokumente beweisen keine Beteiligung russischer Stellen an der Vorrichtung. Das behaupte ich nicht, und ich werde es nicht behaupten. Sie beweisen zweierlei: dass die Aufmerksamkeit, deren Ausbleiben das Urteil zum Motiv erklärt, tatsächlich bestand — und dass sie von der Seite kam, die in diesem Verfahren nie Gegenstand einer Ermittlung war.
Sollte eine Behörde mich tatsächlich so eingeordnet haben
Ich bitte darum, mir das schriftlich mitzuteilen. Dann kann ich mich dazu äußern. Solange das nicht geschieht, bleibt es bei der Frage im zweiten Absatz.