Derselbe Staatsanwalt — zwei Verfahren

Oberstaatsanwalt Klaus-Michael Wachs ist eine der zentralen Figuren der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, zuständig für Verfahren im Bereich des politischen Extremismus und des islamistischen Terrorismus (Abteilung 17). In dieser Funktion vertrat er die Berliner Staatsanwaltschaft auch bei der Aufarbeitung des Terroranschlags am Breitscheidplatz — als Zeuge vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 08.11.2019 vernommen.

Eben jener Staatsanwalt, der im Untersuchungsbericht als Quelle einer „ungenauen Informationsübermittlung" dokumentiert ist und wiederholt nach dem Prinzip handelte „ich ging davon aus, dass andere das Erforderliche veranlassen würden", wurde in meinem Verfahren zum Hauptankläger und faktischen Architekten der gesamten Ermittlungsstrategie.

Wie diese Seite mit Fakten umgeht

Diese Seite unterscheidet strikt vier Ebenen: (1) amtlich festgestellte Tatsachen des Untersuchungsausschusses, (2) Vorwürfe und Darstellungen von Dmitry Bagrash, (3) daraus ableitbare journalistische Fragestellungen, (4) Punkte, die noch extern zu verifizieren sind. Diese Trennung ist notwendig, weil die Kernvorwürfe schwer wiegen — und weil gerade die Trennung von Fakt und Bewertung die eigene Glaubwürdigkeit schützt.

Die belastbare These lautet daher nicht: „Wachs hat den Anschlag verursacht." Belastbar ist: Der parlamentarische Bericht dokumentiert, dass Wachs sich in einer kritischen Situation auf Annahmen statt auf Überprüfung verließ — und Dmitry Bagrash wirft demselben Staatsanwalt vor, in seinem eigenen, politisch sensiblen Verfahren alternative Ermittlungsansätze blockiert und eine vorgefertigte Version verteidigt zu haben.

Was der Breitscheidplatz-Bericht über Wachs aussagt

Nach dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt (19. Dezember 2016) setzte das Abgeordnetenhaus von Berlin einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein. Der umfangreiche Bericht (Drucksache 18/4000, 1226 Seiten) erwähnt den Namen Wachs mehrfach — keineswegs in einem positiven Kontext.

Seite 512 des Berichts: Der Zeuge Wachs räumte eine „ungenaue Informationsübermittlung" ein. Er erklärte, es sei möglich, dass er den zuständigen Polizeidienststellen nicht ausdrücklich klargestellt habe, dass diese ihn jederzeit kontaktieren dürften — weil er „davon ausgegangen sei, dass dies selbstverständlich sei". Auf die Frage, ob er die engen Notfall-Definitionen formuliert habe, antwortete Wachs: er könne sich daran nicht erinnern.

Quelle: Drucksache 18/4000, S. 512 — Abgeordnetenhaus Berlin
Weitere Fundstellen im Bericht (bisher nicht auf dieser Seite)

S. 516 — Nicht genutzte Inhaftierung: Amris zweitägige Haft wurde weder von der Berliner noch von der nordrhein-westfälischen Polizei für eine ausführliche Befragung genutzt. Der Bericht spricht von einem nicht ausgeschöpften rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit.

S. 520 — Keine Haftbefehlsanregung: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin regte bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg keinen Haftbefehl an und wies das LKA nicht an, dort Kontakt aufzunehmen.

S. 915 — Offizielles Fazit: Der Abschlussbericht selbst benennt einen „unzureichenden Informationsaustausch" zwischen den beteiligten Sicherheits- und Justizbehörden.

S. 415–416 — Sachleitungspflicht: Der Bericht stellt klar, dass die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren nicht bloße Beobachterin ist, sondern die Pflicht zur aktiven Sachleitung trägt.

S. 1188 ff. — Sondervotum Bündnis 90/Die Grünen: Die Fraktion hält in ihrem separaten Votum ausdrücklich eine fehlende Sachleitung durch die Generalstaatsanwaltschaft fest — ein politisch unabhängig formuliertes Urteil, das über die Mehrheitsfeststellung hinausgeht.

Fehlerhafte Datierung & das Prinzip „ich ging davon aus, dass…"

Auf Seite 517 des Berichts: Ein Polizeibeamter (K-1) informierte Wachs am 1. August 2016 telefonisch über die Festnahme von Anis Amri. Wachs kündigte an, hierzu einen Vermerk zu fertigen. In den Akten existiert ein entsprechender Vermerk — datiert jedoch auf den 3. August 2016. Wachs erklärte: er habe sich „wahrscheinlich im Datum geirrt".

Dokumentiertes Handlungsmuster (Drucksache 18/4000)

Trotz Kenntnis gefälschter Dokumente und der Reiseroute Amris nahm die Generalstaatsanwaltschaft keinen Kontakt zu anderen Staatsanwaltschaften auf und ergriff keine eigenen Maßnahmen.

Wachs erklärte: Er sei schlicht „davon ausgegangen", dass die Berliner Polizei bereits die zuständigen Stellen informiert habe und die süddeutschen Staatsanwaltschaften „ohnehin die notwendigen Schritte einleiten würden".

Dieselbe Methode im Verfahren Bagrash

Stellen Sie sich die Lage vor: Ein Ausländer, zudem Journalist, kündigt an, eine unabhängige Untersuchung der Tätigkeit von OStA Wachs zu fordern. Was bleibt der Institutionenlogik? Am effektivsten ist es, mich vollständig zu isolieren — und parallel Desinformation zu verbreiten, etwa die Behauptung, ich sei „FSB-Agent".

Dmitry Bagrash, aus dem Dokument „Inhalt mit Hinweis"

Wie Wachs und Feoktistov zusammenhängen

Strukturelle Verbindung
Feoktistov (Belastungszeuge)

Leiter des Berliner Büros von Rossiya Segodnya/Sputnik. Benennt Bagrash am 02.02.2023 öffentlich als Verdächtigen. Erklärt: „wir haben Anzeige erstattet." 2025 aus Deutschland ausgewiesen.

OStA Wachs (Ankläger)

Verbot der Polizei, dieser Spur nachzugehen. Erklärte die Provokationshypothese für „unplausibel". Täuschte das Gericht: behauptete, es gebe keine Täterbenennung.

Zum vollständigen Feoktistov-Dossier

Quellen & Originaldokumente