Verkuendete am 22.07.2024 das Urteil (5 Jahre 4 Monate) im Verfahren 522 Ks 5/23. Zentrale Figur in fast allen dokumentierten Zugangsblockaden — von der Nichtweiterleitung von Rechtsmitteln bis zur nachtraeglichen Aenderung des Urteilstenors.
Dokumentierte Fakten
- Entpflichtete am 12.09.2024 zwei meiner drei Pflichtverteidiger (RA Mumm, RA Jochmann) — unmittelbar nach einem von LKA beobachteten Anwaltsbesuch.
- Formlose Antwort vom 12.12.2024: Akteneinsicht „nicht moeglich, da Akten nicht mehr im Gericht“ — bei angeblich abgelaufener Frist, die tatsaechlich noch lief.
- Erliess am 30.07.2025 einen „Berichtigungsbeschluss“, der erstmals — ein Jahr nach Urteilsverkuendung — eine Liste angewendeter Vorschriften in den Tenor einfuegte, ohne Rechtsmittelbelehrung.
- Leitete meine Revisionsbegruendungsergaenzung vom 20.01.2025 nach meiner Darstellung nicht unverzueglich weiter — Gegenstand meines Antrags an das Kammergericht vom 03.02.2025 (Anlage 13_F2) samt Strafanzeige nach §§ 258a, 339 StGB.
Quellen: Anlage 3_F2, 13_F2, 25_F3, 68_F2, 69_F2, Beschluss 30.07.2025