Fall 3 Zur Prüfung 16.01.2025

Ich erhielt von VRiLG Gross einen formlosen Brief, in dem…

Ich erhielt von VRiLG Gross einen formlosen Brief, in dem er unter anderem auf die Beschwerde wegen seiner eigenen gerichtlichen Untätigkeit vom 13.01.2025 einging , trotz § 306 StPO. Zitat: “Von einer Untätigkeit kann mithin keine Rede sein”. (Anlage 31_F3)

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