Ich ergänzte meine bereits eingelegte Beschwerde vom 13.01.2025,bestand auf die Zulässigkeit dieser Beschwerde und nahm Bezug auf das formlose Schreiben von VRiLG Gross vom 16.01.2025. (Anlage 32_F3)
Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten