Ich erhielt vom Kammergericht Berlin einen Beschluss als Antwort auf meine Beschwerde gemäß § 304 StPO gegen den Beschluss vom 08.01.2025 (Anlage 30/F3), die ich am 16.01.2025 eingereicht hatte. Die Antwort wurde als unbegründet eingestuft, jedoch ohne nähere Erklärung oder Angabe der gesetzlichen Grundlage (Anlage 33/F3). Mit diesem Schreiben ist der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft. Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sowie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werden folgen.