Am 14.05.2025 wurden RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen Teil 5, Teil 6, Teil 7 sowie die Ergänzung 'Coronahilfe' zur Niederschrift gebracht.
Auch wenn dies nach Erlass der BGH-Beschlüsse geschah, ist es für die Gesamtchronologie wesentlich, weil die ursprünglichen Fassungen bereits zuvor beim BGH angezeigt bzw. übersandt worden waren.
Amtsgericht Tiergarten in der JVA Moabit. Es erschien Herr Bagrash, Dmitry, Buch-Nummer 2796/22/6. Berlin, den 07.05.2025. Revisionsbegründungsergänzung im Rahmen der Sachrüge, Teil 5. Az. 5 StR 72/25.
Der Beschwerdeführer rügt die Feststellung des Urteils, er sei Urheber des russischsprachigen Graffiti-Schriftzugs „Raschisten in der Hölle“, das in der Nähe der USBV-Platzierung gefunden worden sei. Er trägt vor, weder Sprühfarbe noch Farbreste seien bei ihm gefunden worden, und er habe in seinen zahlreichen politischen Aktionen nie die russische Sprache verwendet. Er sieht einen inneren Widerspruch darin, dass das Urteil einerseits eine bewusste politische Botschaft durch das Graffiti annehme, andererseits aber davon ausgehe, dass die USBV im Brandfall das Graffiti selbst unlesbar gemacht hätte. Er verweist auf die Aussage eines Zeugen, der eine schwarze Tüte unter dem Schriftzug gesehen und entsorgt habe, ohne den Schacht zu prüfen – eine Beobachtung, die seiner Auffassung nach gegen und nicht für seine Täterschaft spreche. Unter Verweis auf mehrere BGH-Entscheidungen zur Beweiswürdigung (u.a. BGH 2 StR 593/21; 4 StR 190/21; 5 StR 45/22; 3 StR 333/22) beantragt er die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung.
Amtsgericht Tiergarten in der JVA Moabit. Berlin, den 07.05.2025. Ergänzung zur Revisionsbegründung, Teil 6: Nutzung des MacBook Pro und Bewertung eines Facebook-Posts. Az. 5 StR 72/25.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Feststellung, das im Verfahren erwähnte MacBook Pro sei am 24.04.2022 ausschließlich von ihm genutzt worden. Er trägt vor, bei seiner Vernehmung vom 28.12.2022 angegeben zu haben, dass eine damalige Untermieterin, deren Namen er hier auf „Frau T.“ kürzt, das Gerät ohne seine Erlaubnis benutzt und sein Passwort umgangen habe; dies stehe im Widerspruch zur Feststellung der Alleinnutzung. Weiter wendet er sich gegen die Interpretation eines von ihm verfassten Facebook-Posts („damit die Erde unter ihren Füßen brennt“) als Indiz für Tatabsicht; es handle sich um eine gängige russische Redewendung ohne konkreten Tatbezug. Er trägt vor, dass er im Verfahren Strafanzeigen wegen angeblich falscher Angaben eines Kriminalkommissars sowie wegen aus seiner Sicht unterlassener Ermittlungen zu einem Ehepaar (hier „Frau T.“ und „Herr T.“, das zeitweise bei ihm gewohnt habe) eingereicht habe, die im Urteil nicht gewürdigt worden seien. Er beantragt die Aufhebung des Urteils, die vorläufige Annahme der Revisionsergänzungen Teil 5–7, die Weiterleitung der bereits eingereichten Teil-2-Ergänzung, die Sicherstellung des rechtlichen Gehörs (u.a. wegen behaupteter Unterbrechungen seines letzten Wortes) sowie die Berücksichtigung der von ihm als entlastend bezeichneten Beweise.
Amtsgericht Tiergarten in der JVA Moabit. Berlin, den 07.05.2025. Ergänzung zur Revisionsbegründung, Teil 7: Politische Bedeutung der eigenen Tätigkeit und behauptete Rolle russischer Geheimdienste. Az. 5 StR 72/25.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Feststellung des Urteils, seine politische Tätigkeit sei unbedeutend gewesen und er habe sich durch die Tat Aufmerksamkeit verschaffen wollen. Er verweist zur Einordnung auf den öffentlich bekannten Fall des sogenannten Tiergartenmordes (Verurteilung von Vadim Krasikov), in dem nach seiner Darstellung die Identifizierung wesentlich durch journalistische Recherche (Bellingcat) statt durch die Ermittlungsbehörden erfolgt sei, während in seinem eigenen Verfahren eine vergleichbare Unterstützung ausgeblieben sei. Er schildert seine politischen Aktivitäten gegen das Putin-Regime vor und nach der ihm vorgeworfenen Tat, verweist auf zwei OSZE-Berichte (PC.DEL/1483/21 vom 24.09.2021 und PC.DEL/562/22 vom 08.04.2022), die UnKremlin e.V. namentlich erwähnen, sowie auf eine von ihm behauptete Überwachung und einen Brandanschlag auf sein Fahrzeug. Er benennt hierzu mehrere Zeugen (Namen hier aus Datenschutzgründen auf Nachnamen mit Initialen gekürzt) sowie einen Beamten des Staatsschutzes. Er beantragt die Aufhebung des Urteils, die Berücksichtigung der von ihm angeführten entlastenden Tatsachen und internationalen Berichte, die Ladung der benannten Zeugen sowie eine Beweiserhebung zur Nutzung des MacBook Pro durch Dritte.
Amtsgericht Tiergarten in der JVA Moabit. Berlin, den 07.05.2025. Ergänzung zur Revisionsbegründung (Sachrüge gemäß § 337 StPO): Corona-Soforthilfe. Az. 5 StR 72/25; 522 Ks 5/23; 176 Js 4/22.
Der Beschwerdeführer rügt Widersprüche im Urteil zur Bewertung der von ihm im Namen seiner GmbH beantragten Corona-Soforthilfe. Er macht geltend, das Urteil stelle einerseits fest, er habe ein „laufendes Unternehmen“ 2018 nach Berlin verlagert, gehe an anderer Stelle aber davon aus, das Unternehmen habe seit 2018 keine Umsätze mehr erzielt – ein aus seiner Sicht unauflösbarer Widerspruch. Er trägt vor, im Antrag sei wahrheitsgemäß eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiterin angegeben worden, das Urteil unterstelle jedoch fälschlich eine Solo-Unternehmung. Eine im Urteil erwähnte offene Forderung der AOK sei vor Antragstellung beglichen worden, was im Urteil nicht erwähnt werde. Die Anschaffung von Kameraausrüstung sei Teil des bereits in Moskau etablierten Geschäftsmodells (Produktvideos) gewesen und keine zweckfremde Verwendung der Fördermittel; er verweist hierzu auf eine Entscheidung des VG Berlin vom 30.11.2021 (Az. 14 K 256/21). Er rügt zudem eine Unterbrechung seines letzten Wortes durch den Vorsitzenden Richter als Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) und beantragt die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung.
Teil 5: Revisionsbegründungsergänzung Teil 5 (UKB).pdf • Teil 6: Teil 6 (UKB).pdf • Teil 7: Teil 7 (UKB).pdf • Corona: Revisionsbegründungsergänzung Coronahilfe (UKB).pdf
Hinweis zur Anonymisierung: In Teil 6 und Teil 7 werden private Dritte (eine ehemalige Untermieterin und ihr Ehemann sowie weitere von Dmitry Bagrash benannte Zeugen) im Original mit vollem Namen genannt. Diese wurden hier auf Nachname mit Initiale gekürzt, da es sich nicht um Amtsträger, sondern um Privatpersonen handelt.