Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Die Anstalt erklärt die fünf Tage: Sichtkontrolle ohne Beanstandung
Auf mein Fax vom 24.08.2026 teilt die JVA Heidering mit, die betreffenden Postsendungen hätten wegen einer Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände durch die Abteilung Sicherheit nicht unmittelbar zugestellt werden können. Die Kontrolle sei nach § 36 StVollzG Berlin erfolgt. Es habe „diesbezüglich keinerlei Beanstandungen“ gegeben.
Im Rahmen einer solchen Kontrolle könne es zu Verzögerungen kommen; die Anstalt bittet um Verständnis für die verspätete Zustellung und sagt zu, künftig auf schnellstmögliche Bearbeitung zu achten. Meinen Antrag auf einen sofortigen Termin beim Urkundsbeamten leitet sie an die Teilanstalt 1 weiter.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Ich erkenne an, dass die Anstalt den Vorgang einräumt, sich entschuldigt und Abhilfe zusagt. Das ist mehr, als ich in anderen Verfahren erlebt habe.
Was bleibt, ist die Rechnung: Eine Kontrolle, die zu keinerlei Beanstandungen führte, dauerte fünf Tage — während eine Rechtsmittelfrist lief. Die Sendung enthielt den Entwurf meiner Rechtsbeschwerde. Ob die Anstalt wusste, was in dem Umschlag war, weiß ich nicht und behaupte ich nicht.
Herkunft des Dokuments
Schreiben der JVA Heidering vom 25.08.2026, Bearbeiterin Frau Behnisch.
Zugehörige Belege: Anlage 195_F2 — der Umschlag · 161_F2 · 174_F2