⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Fall 2 · Deutsche Post · Einschreiben Rückschein · Aufgabe 17.08.2026, Zugang 24.08.2026

Anlage 195_F2 — Der Umschlag: Aufgabe, Zustellung und Aushändigung auf einem Blatt

Der Umschlag der Einschreibensendung mit Rückschein, mit der mir Anton Malkin aus Bonn den Entwurf der Rechtsbeschwerde zugesandt hat. Er trägt sämtliche Daten der Kette auf einem einzigen Blatt:

• Sendungsnummer RT 50 849 481 3DE (Zusatz 112 = Leitcode der Deutschen Post)
• Aufgabe bei der Deutschen Post: 17.08.2026, Entgelt 6,65 €, Vermerk „EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN“
• Zustellung an die JVA Heidering laut Sendungsverfolgung und Rückschein: 19.08.2026
• Handschriftlicher Eingangsvermerk bei mir: 24.08.2026

Zwischen der nachgewiesenen Zustellung und meinem Erhalt liegen fünf Tage — bei laufender Frist.

Ausgehändigt wurde die Sendung erst, nachdem ich am 21.08.2026 Eilanzeigen über fünf Faxwege und zwei E-Mail-Wege versandt hatte — an das Landgericht Berlin I, zweifach an die Anstalt, an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses und an das Amtsgericht Zossen. Einen ursächlichen Zusammenhang behaupte ich nicht. Ich stelle die Abfolge fest.
Warum dieses Blatt zählt. Aufgabe, Zustellung und Aushändigung standen bisher in drei getrennten Dokumenten: der Sendungsverfolgung (161_F2), dem Rückschein (174_F2) und meinem eigenen Vermerk. Der Umschlag trägt alle drei auf einem Stück Papier — Postaufkleber, Sendungsnummer und Eingangsvermerk nebeneinander.

Die Antwort der Anstalt vom 25.08.2026 nennt als Grund der Verzögerung eine Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände nach § 36 StVollzG Berlin und hält fest, es habe „keinerlei Beanstandungen“ gegeben. Eine Kontrolle ohne Beanstandung dauerte damit fünf Tage, während eine Frist lief.
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