⚖ Verteidigung gefunden — Träger für den Rechtshilfefonds gesucht

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Fall 2 · Deutsche Post · Einschreiben Rückschein · Aufgabe 17.08.2026, Zugang 24.08.2026

Anlage 195_F2 — Der Umschlag: Aufgabe und eigener Eingang auf einem Blatt

Der Umschlag der Einschreibensendung mit Rückschein, mit der mir ein Unterstützer den Entwurf der Rechtsbeschwerde zugesandt hat. Er trägt zwei der drei Daten dieser Kette auf einem einzigen Blatt:

• Sendungsnummer RT 50 849 481 3DE (Zusatz 112 = Leitcode der Deutschen Post)
• Aufgabe bei der Deutschen Post: 17.08.2026, Entgelt 6,65 €, Vermerk „EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN“
• Handschriftlicher Eingangsvermerk bei mir: 24.08.2026

Das dritte Datum der Kette — die Zustellung an die JVA Heidering am 19.08.2026 — ist nicht auf diesem Umschlag selbst vermerkt, sondern durch Sendungsverfolgung und Rückschein belegt (161_F2, 174_F2).

Zwischen der nachgewiesenen Zustellung und meinem Erhalt liegen fünf Tage — bei laufender Frist.

Ausgehändigt wurde die Sendung erst, nachdem ich am 21.08.2026 Eilanzeigen über fünf Faxwege und zwei E-Mail-Wege versandt hatte — an das Landgericht Berlin I, zweifach an die Anstalt, an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses und an das Amtsgericht Zossen. Einen ursächlichen Zusammenhang behaupte ich nicht. Ich stelle die Abfolge fest.
Warum dieses Blatt zählt. Aufgabe, Zustellung und Aushändigung standen bisher in drei getrennten Dokumenten: der Sendungsverfolgung (161_F2), dem Rückschein (174_F2) und meinem eigenen Vermerk. Dieser Umschlag trägt zwei davon auf einem Stück Papier — Postaufkleber und Eingangsvermerk nebeneinander — und schließt so die Lücke zwischen Aufgabe und Aushändigung; die JVA-interne Zustellung selbst bleibt durch 161_F2/174_F2 belegt.

Die Antwort der Anstalt vom 25.08.2026 nennt als Grund der Verzögerung eine Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände nach § 36 StVollzG Berlin und hält fest, es habe „keinerlei Beanstandungen“ gegeben. Eine Kontrolle ohne Beanstandung dauerte damit fünf Tage, während eine Frist lief.
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