Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen VRiLG Groß wurden über Monate hinweg nicht sachlich beantwortet — und wenn eine Antwort kam, ging sie auf keine der konkret vorgetragenen Tatsachen ein.

06.09.2025, ergänzt 17. und 23.03.2026
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen VRiLG Groß

Eingereicht wegen der nachträglichen Änderung des Urteilstenors (Berichtigungsbeschluss 30.07.2025, 373 Tage nach Verkündung) und wegen fehlender Eingangsbestätigungen zu mehreren Anträgen.

Quelle: Anlage 68_F2, 69_F2
26.06.2026 / Zugang 09.07.2026
Antwort des Präsidenten des Landgerichts Berlin I

Nach fast zehn Monaten: „Keine Anhaltspunkte für dienstaufsichtsrechtlich relevantes Verhalten." Begründet allein mit dem Verweis auf richterliche Unabhängigkeit (§ 26 Abs. 1 DRiG, Art. 97 Abs. 1 GG) — ohne die einzelnen von mir dokumentierten Tatsachen zu prüfen.

„Im Wege der Dienstaufsicht steht es mir nicht zu, die Art und Weise der Verfahrensführung durch die beteiligten Richter zu überprüfen."
Quelle: Anlage 147_F2
Zweite Ablehnung nach demselben Schema
Anlage 28_F2 (31.03.2025) — dasselbe Muster

Dieselbe Vorsitzende war bereits Gegenstand einer früheren, ebenfalls ohne Faktenbezug abgelehnten Dienstaufsichtsbeschwerde (abgelehnt 06.05.2025) — das Muster wiederholt sich über mehrere Instanzen: JVA → Landgerichtspräsidium → Senatsverwaltung.

Quelle: Anlage 28_F2, 48_F2
09.07.2026 / Zugang 22.07.2026
Ablehnung zur Anhörung vom 24.06.2026

Erneut: eine dienstliche Stellungnahme der zuständigen Richterin wurde eingeholt, aber weder mir übersandt noch inhaltlich offengelegt. Ergebnis wieder: kein dienstaufsichtsrechtlich relevantes Verhalten erkennbar.

Quelle: Anlage 135_F2, 153_F2 — Chronik F2-171

Einschätzung

Über drei aufeinanderfolgende Dienstaufsichtsbeschwerden hinweg (2025–2026) wird kein einziges der von mir konkret vorgetragenen Fakten bestritten — sie werden schlicht nicht erwähnt. Jede Antwort verweist stattdessen pauschal auf richterliche Unabhängigkeit oder auf bereits abgeschlossene Rechtsmittelverfahren. Das ist meine Einordnung des wiederkehrenden Antwortmusters, gestützt auf den wörtlichen Text der drei Bescheide.