Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen VRiLG Groß wurden über Monate hinweg nicht sachlich beantwortet — und wenn eine Antwort kam, ging sie auf keine der konkret vorgetragenen Tatsachen ein.
Eingereicht wegen der nachträglichen Änderung des Urteilstenors (Berichtigungsbeschluss 30.07.2025, 373 Tage nach Verkündung) und wegen fehlender Eingangsbestätigungen zu mehreren Anträgen.
Nach fast zehn Monaten: „Keine Anhaltspunkte für dienstaufsichtsrechtlich relevantes Verhalten." Begründet allein mit dem Verweis auf richterliche Unabhängigkeit (§ 26 Abs. 1 DRiG, Art. 97 Abs. 1 GG) — ohne die einzelnen von mir dokumentierten Tatsachen zu prüfen.
„Im Wege der Dienstaufsicht steht es mir nicht zu, die Art und Weise der Verfahrensführung durch die beteiligten Richter zu überprüfen."
Dieselbe Vorsitzende war bereits Gegenstand einer früheren, ebenfalls ohne Faktenbezug abgelehnten Dienstaufsichtsbeschwerde (abgelehnt 06.05.2025) — das Muster wiederholt sich über mehrere Instanzen: JVA → Landgerichtspräsidium → Senatsverwaltung.
Erneut: eine dienstliche Stellungnahme der zuständigen Richterin wurde eingeholt, aber weder mir übersandt noch inhaltlich offengelegt. Ergebnis wieder: kein dienstaufsichtsrechtlich relevantes Verhalten erkennbar.
Über drei aufeinanderfolgende Dienstaufsichtsbeschwerden hinweg (2025–2026) wird kein einziges der von mir konkret vorgetragenen Fakten bestritten — sie werden schlicht nicht erwähnt. Jede Antwort verweist stattdessen pauschal auf richterliche Unabhängigkeit oder auf bereits abgeschlossene Rechtsmittelverfahren. Das ist meine Einordnung des wiederkehrenden Antwortmusters, gestützt auf den wörtlichen Text der drei Bescheide.