„Ich lehne Freiheit gegen ein Geständnis ab."
— Dmitry Bagrash, Open Statement, 27.07.2026

Dieser Themenkomplex ist kein Zugangsproblem im engeren Sinne, sondern ein eigenständiger, zentraler Aspekt: mir wird meine fehlende „Straftataufarbeitung" — also mein Festhalten an meiner Unschuld — wiederholt gegen meine Freiheit gehalten, obwohl die Generalstaatsanwaltschaft selbst schreibt, ein Geständnis sei keine zwingende Voraussetzung.

I. Der Widerspruch in den eigenen Worten der Generalstaatsanwaltschaft

In ihrer Stellungnahme vom 26.05.2026 schreibt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wörtlich: ein „(umfassendes) Schuldbekenntnis" sei „keine unverzichtbare Voraussetzung" für die Aufarbeitung der Tat, und das Leugnen der Tat könne „für sich genommen eine negative Sozialprognose nicht stützen".

Im selben Dokument wird mir dennoch vorgehalten, ich sei „von starkem Wutempfinden, ausgeprägtem Kränkungserleben und einem deutlich formulierten Vergeltungsdrang getrieben" — und genau die fehlende Anerkennung der Tat wird inhaltlich gegen meine Entlassung verwendet.

Quelle: Anlage 148_F2 (Stellungnahme GStA, 26.05.2026)
II. Meine Antwort: die Gegenerklärung vom 27.07.2026

Ich widersprach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, meine sofortige Beschwerde als unbegründet zu verwerfen, und stellte klar: rechtmäßige Beschwerden, Hungerstreiks gegen blockierten Rechtsschutz, die Veröffentlichung amtlicher Dokumente, politische Tätigkeit und das Festhalten an meiner Unschuld dürfen nicht ohne konkrete Tatsachengrundlage als Gefährlichkeitsmerkmale verwendet werden.

Quelle: Anlage 150_F2 — Chronik F2-173
III. Die Verbindung zum ausländerrechtlichen Verfahren

Der Druck, ein Geständnis abzulegen, steht nicht isoliert. Solange ich in Haft bin, läuft parallel ein ausländerrechtliches Verfahren zur beabsichtigten Ausweisung. Das wissenschaftlich-praktische Sachverständigengutachten der Internationalen Assoziation „Institut für nationale Politik" (Kyjiw, Stand 02.07.2026) bewertet meine individuelle Gefährdung im Falle einer Überstellung unter die Hoheitsgewalt der Russischen Föderation — mit Verweis auf meine öffentliche Wahrnehmbarkeit als regimekritischer Aktivist und meine Verbindung zu UnKremlin e.V.

Die Verbindung, wie ich sie sehe: Wer sich nicht „aufarbeitet" (also nicht gesteht), bleibt länger in Haft — und je länger die Verfahren andauern, desto länger bleibt auch das Risiko einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme in der Schwebe, mit den im Gutachten beschriebenen Gefahren bei einer Überstellung nach Russland. Diese Verknüpfung ist meine eigene Einordnung der zeitgleich laufenden Verfahren — sie ist nicht wörtlich so in einem Dokument der Behörden ausgesprochen.

Quelle: Sachverständigengutachten_Dmitry_Bagrash_Anlagen_A1-A7_02.07.2026.pdf — Chronik F2-164

Warum das mein Leitmotiv ist

Ich könnte diese Situation vermutlich abkürzen, wenn ich ein Geständnis ablege. Ich lehne das ab — nicht aus Sturheit, sondern weil ich das Urteil vom 22.07.2024 für falsch halte und ein Geständnis diesen Fehler endgültig festschreiben würde. Diese Seite dokumentiert, mit welchen Mitteln genau dieser Punkt gegen mich verwendet wird.