Am 02.07.2026 erstellte die Internationale Assoziation „Institut für nationale Politik" (Kyjiw, Ukraine, Dok.-Nr. IA-INP/SG-2026-001) ein wissenschaftlich-praktisches Sachverständigengutachten zur individuellen Gefährdungsprognose für den Fall einer Ausweisung oder sonstigen staatlichen Maßnahme, die zu einer Überstellung von Dmitry Bagrash unter die Hoheitsgewalt der Russischen Föderation führen könnte.
Das Gutachten umfasst 151 Seiten einschließlich der Anlagen A1–A7 und wurde als zentrales Beweismittel der erweiterten Stellungnahme an das Landesamt für Einwanderung vom 08.07.2026 beigefügt.
Hinweis zur Darstellung: Angesichts des Umfangs von 151 Seiten wird nachfolgend eine strukturierte Zusammenfassung der wesentlichen Abschnitte und der gutachterlichen Schlussfolgerung wiedergegeben, nicht der vollständige Wortlaut. Das vollständige Originaldokument ist über den Link am Seitenende einsehbar.
Das Gutachten untersucht, ob im Falle einer Ausweisung oder einer sonstigen staatlichen Maßnahme, die zu einer Überstellung von Dmitry Bagrash unter die Hoheitsgewalt der Russischen Föderation führen könnte, nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ein beachtliches individuelles Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen besteht. Grundlage ist eine wissenschaftlich fundierte individualisierte Gefährdungsprognose auf Basis dokumentierter Primärquellen, amtlicher Unterlagen, internationaler Menschenrechtsberichte und wissenschaftlicher Referenzquellen.
Nach Auswertung sämtlicher dokumentierter Erkenntnismittel gelangt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Gesamtheit der festgestellten Tatsachen objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für ein deutlich erhöhtes individuelles Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Überstellung erkennen lässt. Die festgestellten Risiken beruhen nicht auf einer allgemeinen Bewertung der Menschenrechtslage in Russland allein, sondern auf der kumulativen Wirkung mehrerer individuell dokumentierter Risikofaktoren.
Das Gutachten trennt methodisch zwischen vier Ebenen: erstens gesicherten Verfahrensfakten, zweitens öffentlich dokumentierten Kontextinformationen über die Menschenrechtslage in der Russischen Föderation, drittens individualisierten Risikofaktoren im Fall Dmitry Bagrash und viertens den hieraus folgenden rechtlichen Bewertungen. Diese Trennung soll einerseits Überdehnungen des Tatsachenvortrags vermeiden und andererseits die rechtliche Schlussfolgerung auf eine nachvollziehbare, quellengebundene Basis stellen.
Methodischer Hinweis zu OSZE- und russischen Medienquellen: Soweit Unterlagen aus dem Dokumentationssystem der OSZE ausgewertet werden, werden diese nicht als inhaltliche Bestätigung der dort verbreiteten Erklärungen durch die OSZE selbst verstanden. Maßgeblich ist, dass bestimmte Erklärungen der russischen Delegation offiziell dokumentiert und verbreitet wurden — als Beleg für die Wahrnehmung bestimmter Personen durch staatliche russische Stellen. Russische staatliche und staatsnahe Medienquellen werden ebenfalls nicht als Beleg für die inhaltliche Richtigkeit der dort verbreiteten Vorwürfe herangezogen, sondern als Beleg für die öffentliche Sichtbarkeit von Dmitry Bagrash und UnKremlin e.V. im russischen Informationsraum.
Ein zusätzlicher risikoverschärfender Faktor liegt in der öffentlichen Verbindung von Dmitry Bagrash zu UnKremlin e.V. Nach den verfügbaren Hinweisen wird diese Organisation in Russland als unerwünschte Organisation behandelt. Bereits die Assoziation mit einer solchen Struktur kann im russischen Kontext Überwachung, Einschüchterung, repressiven Druck oder eine erhöhte strafrechtliche Exponierung auslösen. Für die Bewertung ist keine bestimmte formale Leitungsfunktion erforderlich — entscheidend ist, dass die öffentliche Verbindung zur Tätigkeit von UnKremlin e.V. als Teil des individuellen Risikoprofils gewertet werden muss.
Anlage A3: Dokumentation der öffentlichen Tätigkeit von Dmitry Bagrash und des Vereins UnKremlin e.V. (2021–2026) · weitere Anlagen: audiovisuelle Quelle mit Transkript und Erläuterungen zu erwähnten Personen/Organisationen/Medien, öffentlich verfügbare Hinweise zur Einstufung von UnKremlin e.V. als unerwünschte Organisation.
Die Gesamtheit der erhobenen Tatsachen spricht mit erheblichem Gewicht dafür, dass Dmitry Bagrash im Falle einer Überstellung unter die Hoheitsgewalt der Russischen Föderation einem deutlich erhöhten individuellen Risiko schwerwiegender menschenrechtlicher Beeinträchtigungen ausgesetzt wäre. Dieses Risiko ergibt sich nicht aus einer allgemeinen Vermutung hinsichtlich der Menschenrechtslage in der Russischen Föderation allein, sondern aus der kumulativen Wirkung mehrerer individuell dokumentierter Risikofaktoren:
Die vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass Dmitry Bagrash im Falle einer Überstellung nach Russland nicht als gewöhnlicher Rückkehrer behandelt würde. Das Risiko politisch motivierter Strafverfolgung, freiheitsentziehender Maßnahmen, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, unzureichenden Rechtsschutzes sowie weiterer schwerwiegender Eingriffe in die durch Art. 3 EMRK geschützten Rechtsgüter erscheint aus sachverständiger Sicht beachtlich.
Vollständiges Originaldokument (151 Seiten, Anlagen A1–A7): Sachverständigengutachten_Dmitry_Bagrash_Anlagen_A1-A7_02.07.2026.pdf