Fall 2 Zur Prüfung 05.05.2025

Beginn meines Hungerstreiks

Am 05.05.2025 um 06:25 Uhr trat ich aus Protest in den Hungerstreik, nachdem mir über Wochen hinweg durch ein gezieltes Zusammenwirken verschiedener Justizstellen – namentlich der Justizvollzugsanstalt, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, des Vorsitzenden Richters am Landgericht Groß, der Senatsverwaltung für Justiz sowie des Bundesgerichtshofs – die verfassungs- und gesetzlich garantierte Möglichkeit verwehrt wurde, meine Ergänzungen zur RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. form- und fristgerecht einzureichen.

Trotz wiederholter und klar bezeichneter Anträge – unter anderem auf Akteneinsicht sowie zur Klärung des Verbleibs meines Verteidigers – reagierten sämtliche Stellen mit vollständigem Schweigen. Dieses fortgesetzte behördliche Nichtstun und die institutionelle Blockade verletzen in schwerwiegender Weise mein Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und stellen einen eklatanten Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Mindestgarantien eines fairen Verfahrens dar.

(Anlage: Schreiben per E-Mail an den Bundespräsidenten Steinmeier)

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Drive-Index kein gesondertes Dokument zur erwähnten E-Mail an Bundespräsident Steinmeier auffindbar; die Erwähnung stützt sich auf die eigene Darstellung des Beschwerdeführers.

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