Dr. Busse-Muskala
Diese Seite betrifft die Entscheidungen über meine Anträge zum Zugang zum Urkundsbeamten im Verfahren 599 StVK 215/25 Vollz sowie einen ungeklärten Postvorgang.
1Der Eilantrag — fünf Monate nach Antragstellung beschieden
Mein Antrag datiert vom 11.06.2025 und war ausdrücklich auf laufende Fristen gestützt. Die Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Anordnung erging am 04.11.2025, die Entscheidung in der Hauptsache am 10.12.2025. Zu diesem Zeitpunkt waren die Fristen, um deren Wahrung es ging, seit Monaten abgelaufen.
2Entschieden wurde über Termine vor der Verlegung
Die Entscheidung stützt sich darauf, mir sei am 27.05., 28.05. und 06.06.2025 Zugang zum Urkundsbeamten gewährt worden. Diese Termine liegen sämtlich vor meiner Verlegung in die JVA Heidering am 10.06.2025 und betreffen nicht den Antrag, um den es ging.
3Der Umschlag ohne Poststempel
Ein Schreiben des Landgerichts vom 06.10.2025 kündigte die Stellungnahme der Anstalt „nebst Anlagen“ an. Der Umschlag enthielt weder Stellungnahme noch Anlagen und trug weder Frankierung noch Poststempel. Ich habe dies mit Schriftsatz vom 21.10.2025 dokumentiert und die Beiziehung des Originalumschlags beantragt; die Stellungnahme erhielt ich erst am 10.11.2025.
4Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss vom 10.12.2025 blieb monatelang unauffindbar
Gegen den Beschluss der 99. Strafvollstreckungskammer vom 10.12.2025 im Verfahren 599 StVK 215/25 Vollz habe ich am 13.01.2026 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Zossen Rechtsbeschwerde und Antrag auf Zulassung eingelegt (Az. 131 AR 1/26).
Über Monate erhielt ich weder vom Landgericht einen Nachweis der Vorlage an das Kammergericht noch vom Kammergericht eine Eingangsbestätigung oder ein Aktenzeichen. Am 30.03.2026 habe ich denselben Vorgang an einem Tag auf vier Ebenen vorgetragen, jeweils mit einer Frist von 72 Stunden.
5Berichtigung vom 02.09.2026 zu meiner eigenen Eskalation
Eines der vier Schreiben vom 30.03.2026 ging an die Präsidentin des Abgeordnetenhauses — an die Faxnummer (030) 2325 1048. Diese Nummer ist unzutreffend; richtig ist (030) 2325 1008.
Ein Zugang bei der Präsidentin ist deshalb erstmals für den 02.09.2026 nachgewiesen. Für den Petitionsausschuss und den Rechtsausschuss gilt das nicht; deren Anschlüsse funktionieren nachweislich. Ich halte den Fehler hier fest, weil er meiner ist.