Entschied als Einzelrichterin bzw. Mitglied der 99. Strafvollstreckungskammer ueber mehrere meiner Antraege betreffend den Zugang zum Urkundsbeamten. Ihr Name ist zudem mit einem ungeklaerten Vorgang um einen leeren, unfrankierten Briefumschlag verbunden.

Dokumentierte Fakten

Quellen: Anlage 79_F2, 82_F2, 83_F2 — Chronik F2-121