Entschied als Einzelrichterin bzw. Mitglied der 99. Strafvollstreckungskammer ueber mehrere meiner Antraege betreffend den Zugang zum Urkundsbeamten. Ihr Name ist zudem mit einem ungeklaerten Vorgang um einen leeren, unfrankierten Briefumschlag verbunden.
Dokumentierte Fakten
- 04.11.2025: Wies meinen Antrag auf einstweilige Anordnung zurueck (Az. 599 StVK 215/25 Vollz).
- 08.10.2025: Ein Schreiben des Landgerichts unter Bezug auf ihre Zustaendigkeit kuendigte eine beigefuegte JVA-Stellungnahme „nebst Anlagen" an — der Umschlag enthielt jedoch weder Stellungnahme noch Anlagen und wies weder Poststempel noch Frankierung auf. Ich habe dies schriftlich dokumentiert (Schriftsatz 21.10.2025) und einen begruendeten Verdacht auf Manipulation geaeussert.
- 10.12.2025: Wies als Einzelrichterin auch meine Antraege in der Hauptsache zurueck.
Quellen: Anlage 79_F2, 82_F2, 83_F2 — Chronik F2-121