⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Fall 2 · 30.03.2026 · An den Präsidenten des LG Berlin I · 599 StVK 215/25 Vollz

Anlage 103_F2 — Dienstaufsichtliche Eskalation wegen Verdachts fortdauernder Rechtsschutzvereitelung

Dienstaufsichtsbeschwerde an die Justizverwaltung des Landgerichts Berlin I. Der Schriftsatz zieht die Trennlinie selbst: Gegenstand ist ausdrücklich nicht die richterliche Sachentscheidung, sondern die justizverwaltungsbezogene Behandlung — Eingangsbehandlung, Aktenführung, Weiterleitung, Nachweisbarkeit und Bescheidung.

Fünf Fragen, Frist 72 Stunden: welche Geschäftsstelle zuständig war; wann das Landgericht die Rechtsbeschwerde tatsächlich erhalten hat; ob, wann und an wen sie dem Kammergericht vorgelegt wurde; welche internen Maßnahmen zur Aufklärung ergriffen werden; unter welchem Vorgangszeichen die dienstaufsichtliche Bearbeitung geführt wird.

Bleibt auch das unbeantwortet, so das Schreiben, werde ich das als weiteres erhebliches Indiz dafür werten müssen, dass effektiver innerstaatlicher Rechtsschutz faktisch nicht mehr erreichbar ist.
Vier Schreiben an einem Tag — vier Ebenen. Am 30.03.2026 habe ich denselben Vorgang gleichzeitig an vier Stellen gebracht: 102_F2 an das Kammergericht als Rechtsbeschwerdegericht, 103_F2 an den Präsidenten des Landgerichts Berlin I, 104_F2 an die Präsidentin des Kammergerichts und 105_F2 an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Jedes mit Fristsetzung von 72 Stunden. Gegenstand ist stets derselbe: Die am 13.01.2026 zu Protokoll des Amtsgerichts Zossen eingelegte Rechtsbeschwerde (Az. 131 AR 1/26) gegen den Beschluss des LG Berlin I vom 10.12.2025 im Verfahren 599 StVK 215/25 Vollz — und der fehlende Nachweis, dass sie dem Kammergericht überhaupt vorgelegt wurde.

Alle vier gingen in Abschrift auch an das Abgeordnetenhaus von Berlin — an die Präsidentin (Fax 030 2325-1048), an den Petitionsausschuss (030 2325-1478) und an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten (030 2325-1318). Der Vorgang liegt dem Parlament damit seit März 2026 vor.
Zusammenhang. Der Vorgang wiederholt sich fünf Monate später in anderer Form: Im August 2026 lag der Entwurf der nächsten Rechtsbeschwerde nach nachgewiesener Zustellung am 19.08.2026 fünf Tage lang unausgehändigt in der Anstalt (Anlage 174_F2). Einen Zusammenhang behaupte ich nicht — ich stelle fest, dass beide Male ein fristgebundenes Rechtsmittel auf dem Verwaltungsweg stecken blieb und beide Male erst eigene Eskalation Bewegung brachte.
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