Zustaendiger Vorsitzender Richter im Beschwerdeverfahren 2 Ws 111/26 gegen die Ablehnung meiner vorzeitigen Entlassung. Verfahrensausgang steht noch aus.
Dokumentierte Fakten
- Schreiben vom 15.07.2026 (Zugang 21.07.2026): Uebersendung der GStA-Stellungnahme mit zweiwoechiger Frist zur Aeusserung.
- War auch Vorsitzender in einer frueheren Rechtsbeschwerde (Az. 5 Ws 17/26, Beschluss 12.06.2026) zum Zugang zum Urkundsbeamten, die als unzulaessig verworfen wurde.
Quellen: Anlage 149_F2, 150_F2, 142_F2