Entschied im Juni 2025 ueber meinen dringenden Antrag auf Ausfuehrung zum Urkundsbeamten und stellte fest, die einschlaegigen Fristen seien bereits vor meiner Verlegung abgelaufen — muendlich, ohne schriftlichen, rechtsmittelfaehigen Bescheid.
Dokumentierte Fakten
13.06.2025: muendliche Ablehnung, kein schriftlicher Bescheid.
Erst nach einem Hungerstreik (04.–11.08.2025) wurde eine einmalige Ausfuehrung ermoeglicht — 54 Tage nach Erhalt der massgeblichen BGH-Beschluesse.