Entschied im Juni 2025 ueber meinen dringenden Antrag auf Ausfuehrung zum Urkundsbeamten und stellte fest, die einschlaegigen Fristen seien bereits vor meiner Verlegung abgelaufen — muendlich, ohne schriftlichen, rechtsmittelfaehigen Bescheid.

Dokumentierte Fakten

Quellen: Anlage 84_F2 - siehe Zugang zur Justiz verweigert, Thema 1