Am Nachmittag des 13.06.2025 teilte mir die Gruppenleiterin, Frau Dahms, persönlich mit, dass meine Zuführung zum Urkundsbeamten seitens der JVA Heidering abgesagt wurde. Als Begründung wurde eine angebliche Fristversäumnis hinsichtlich der Anhörungsrüge angegeben.
Diese Absage erfolgte ungeachtet der von mir mehrfach deutlich gemachten Dringlichkeit und trotz der Tatsache, dass die Verzögerungen ausschließlich durch behördliches Fehlverhalten verursacht wurden. (Anlage 44_F2)
Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren. Eidesstattliche Erklärung gemäß § 27 VwVfG bzw. zur Vorlage beim Gericht.
Ich, Dmitry Bagrash, geboren am 09.05.1968, derzeit inhaftiert in der JVA Heidering, erkläre hiermit an Eides statt:
1. Am 10.06.2025 wurde ich unangekündigt und plötzlich aus der JVA Moabit in die JVA Heidering verlegt.
2. Noch am selben Tag habe ich der Gruppenleiterin Frau Dahms mitgeteilt, dass ich in der JVA Moabit durch die Anstaltsleitung und Urkundsbeamte daran gehindert wurde, meine Anhörungsrügen vollständig zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzureichen. Ich betonte ausdrücklich, dass diese Rügen eine wichtige Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde sowie eine Beschwerde vor dem EGMR sind, und beantragte daher dringend einen Termin bei einem Urkundsbeamten.
3. Am 11.06.2025 habe ich diesen Sachverhalt in einem schriftlichen Antrag festgehalten und diesen um 08:20 Uhr dem zuständigen Stationsbeamten übergeben.
4. Am 13.06.2025 wurde mir von Frau Dahms mündlich mitgeteilt, dass meine Zuführung zum Urkundsbeamten (UKB) abgesagt wurde, da die Anstaltsleitung Heidering entschieden habe, dass die Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge abgelaufen sei. Eine schriftliche Mitteilung darüber habe ich bis zum heutigen Tag nicht erhalten.
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahr und vollständig sind. Belehrung: Ich bin darüber belehrt worden, dass falsche Angaben in einer eidesstattlichen Erklärung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können (§ 156 StGB, § 163 StGB).
Ort, Datum: Heidering, den 20.06.2025
Anlage 44_F2 (Eidesstattliche Erklärung vom 20.06.2025): Anlage_44_F2.pdf
Diese Vorgänge werden auch in der Strafanzeige vom 20.06.2025 (F2-089, Anlage 47_F2) und in der Antrag auf einstweilige Anordnung (F2-093, Anlage 54_F2) als Beweismittel angeführt.