Am 13.06.2025 bat ich Frau Gruppenleiterin Dahms dringend um einen Kugelschreiber, um sofort Anträge an das Bundesverfassungsgericht und den EGMR verfassen zu können. Sie lehnte dies ab mit dem Hinweis, dass solche Artikel erst beim regulären Einkauf am 28.06.2025 erhältlich seien. Ich erklärte, dass dies zu spät sei, da sich meine Schreibmittel unverschuldet noch in der JVA Moabit befinden. (Anlage 43_F2)
Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren. Eidesstattliche Erklärung gemäß § 27 VwVfG bzw. zur Vorlage beim Gericht.
Ich, Dmitry Bagrash, derzeit inhaftiert in der JVA Heidering, erkläre hiermit an Eides statt:
1. Am 10.06.2025 wurde ich plötzlich und unangekündigt aus der JVA Moabit in die JVA Heidering verlegt.
2. Bei dieser Verlegung blieben meine persönlichen Gegenstände, darunter insbesondere Hygieneartikel sowie Schreibmittel (z.B. Kugelschreiber), in der JVA Moabit zurück. Mir wurde versichert, dass diese im Rahmen einer separaten Lieferung zeitnah nachgesendet würden – was bis zum heutigen Tag nicht erfolgt ist.
3. Am Nachmittag desselben Tages bat ich die Gruppenleiterin Frau Dahms dringend um einen Kugelschreiber, da ich beabsichtigte, umgehend Anträge an das Bundesverfassungsgericht sowie an den EGMR zu verfassen. Sie wies mich mit der Begründung ab, dass ich entsprechende Artikel beim nächsten regulären Einkauf, der jedoch erst am 28.06.2025 stattfinden würde, erwerben könne. Ich erklärte ihr, dass dieser Zeitpunkt zu spät sei und dass sich die benötigten Artikel in meinem zurückgelassenen Eigentum in der JVA Moabit befinden – ich somit unverschuldet ohne Zugriff auf notwendige Mittel sei.
4. Am 13.06.2025 reichte ich einen schriftlichen Antrag auf Aushändigung folgender Artikel ein: Seife, Duschgel, Rasierer und Kugelschreiber. Ich wies in diesem Antrag erneut ausdrücklich auf die Dringlichkeit hin, den Kugelschreiber für verfassungsrechtliche Anträge zu benötigen. Der Antrag wurde mir mündlich durch einen Stationsbeamten abgelehnt, mit dem Hinweis, dass ich alle genannten Artikel beim Einkauf am 28.06.2025 erwerben könne.
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahr und vollständig sind. Belehrung: Ich bin darüber belehrt worden, dass falsche Angaben in einer eidesstattlichen Erklärung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können (§ 156 StGB, § 163 StGB).
Ort, Datum: Heidering, den 19.06.2025
Anlage 43_F2 (Eidesstattliche Erklärung vom 19.06.2025): Anlage_43_F2.pdf
Der Folgevorgang (Absage der UKB-Vorführung) ist unter F2-085 dokumentiert.