Verfasser bzw. Verfasserin der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 14.07.2026 im Beschwerdeverfahren 2 Ws 111/26, die auf keine der von mir konkret vorgetragenen Verfahrenstatsachen eingeht.
Dokumentierte Fakten
- Stellungnahme vom 14.07.2026: Antrag auf Verwerfung meiner sofortigen Beschwerde als unbegruendet, „unter Bezugnahme auf die Gruende des Beschlusses vom 24.06.2026“ — ohne eigene inhaltliche Auseinandersetzung.
- Auch die Stellungnahme vom 26.05.2026 (Anlage 148_F2) stammt aus derselben Behoerde.
Quellen: Anlage 149_F2, 148_F2 — Chronik F2-170