Unter seinem Amt erging am 26.06.2026 die Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen VRiLG Groß — unterzeichnet „Im Auftrag“ von seiner Mitarbeiterin Jura, nicht persoenlich von ihm.
Dokumentierte Fakten
- Keiner der drei von mir konkret vorgetragenen Fakten wurde beantwortet: (1) unzulaessige Tenor-„Berichtigung“ nach Rechtskraft, (2) fehlende Rechtsmittelbelehrung, (3) fehlende Eingangsbestaetigung der sofortigen Beschwerde vom 26./27.08.2025.
- Verweis stattdessen ausschliesslich auf richterliche Unabhaengigkeit (Art. 97 GG) und auf bereits erfolgte Verwerfung meiner Rechtsmittel durch BGH/Kammergericht.
- Bereits eine fruehere Dienstaufsichtsbeschwerde zum selben Vorsitzenden (Geschaeftszeichen LGI 3132 E-4-34/2024) wurde am 06.05.2025 in gleicher Weise zurueckgewiesen.
Quellen: Anlage 68_F2, 69_F2 (Ausgangsbeschwerden) - Anlage 147_F2, 153_F2 (Antworten)