⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Fall 2 · Präsident des LG Berlin I · zugegangen 09.07.2026 · 589f StVK 86/26

Anlage 153_F2 — Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 25.06.2026 — die dienstliche Stellungnahme bleibt verschlossen

Die Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 25.06.2026 betreffend das Verfahren 589f StVK 86/26. Mitgeteilt wird, die Beschwerde sei geprüft, die Fachanwendung eingesehen und eine dienstliche Stellungnahme der zuständigen Richterin der Strafvollstreckungskammer eingeholt worden. Ergebnis: Ein dienstaufsichtsrechtlich relevantes Verhalten sei nicht zu erkennen, weitere Maßnahmen würden nicht ergriffen.

Die eingeholte dienstliche Stellungnahme wurde mir nicht übersandt. Die Antwort enthält keine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit den einzelnen Rügen. Insbesondere bleibt unerklärt, wie die verspätete und unvollständige Übersendung der entscheidungserheblichen Unterlagen, die Nichtbescheidung des Presseantrags und die Dokumentation der Anhörung geprüft worden sind.

Damit bestätigt das Schreiben, dass eine Stellungnahme der Richterin existiert — und legt ihren Inhalt zugleich nicht offen.
Stellung in der Kette. Die zugrunde liegende Beschwerde ist Anlage 135_F2. Dieselbe Begründungsfigur zum Verfahren gegen VRiLG Groß: Anlage 147_F2.
Herkunft der Angaben: Chronologie Fall 2, geführt von Dmitry Bagrash. Diese Seite fasst den erheblichen Inhalt zusammen und gibt das Dokument nicht vollständig wieder; das Original ist verlinkt. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und ersetzen keine gerichtliche Feststellung.