Teilte mir am 17.07.2026 muendlich die dreimonatige Sperrung meiner Videotelefonie mit — als Reaktion auf meine oeffentliche Videoansprache an den Bundestag. Auf Nachfrage nannte er keine Rechtsgrundlage.
Dokumentierte Fakten
- 17.07.2026, 11:30 Uhr: muendliche Mitteilung der Sperre, keine Rechtsgrundlage genannt.
- Der spaetere schriftliche Bescheid (22.07.2026) bestaetigt, dass die Anstalt von meiner Videoansprache ueber eine E-Mail an die Pressestelle der Senatsverwaltung fuer Justiz erfahren hat.
- Bei demselben Gespraech wurde die zuvor gemeldete Gefaehrdung durch einen Mitgefangenen (siehe Fall 5) nicht behandelt.
Quellen: Anlage 146_F2, 152_F2 - Fall 5, Chronik F5-012