Fall 2 22.07.2026 / Zugang 23.07.2026

Schriftlicher Bescheid über die dreimonatige Sperrung der Videotelefonie

Am 23.07.2026 erhielt ich den schriftlichen Bescheid der JVA Heidering vom 22.07.2026 über die Sperrung meiner Videotelefonie bis zum 16.10.2026. Als Grund wurde angegeben, dass ich die Videofunktion des Haftraummediensystems für eine öffentliche Videoerklärung genutzt und diese über YouTube verbreitet habe. Dies werde als zweckwidrige Nutzung und als „Selbstpräsentation in der Öffentlichkeit" bewertet.

Die JVA behauptet ferner, die öffentliche Nutzung sei geeignet, meine Resozialisierung zu gefährden, weil ich mich dadurch weiterhin nicht mit der abgeurteilten Tat auseinandersetze. Die Entscheidung wurde erst nach der bereits am 17.07.2026 tatsächlich vollzogenen Sperre schriftlich bekannt gegeben.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Damit wird eine öffentliche politische und journalistische Äußerung nicht anhand ihres Inhalts oder einer konkret verletzten Rechtsnorm bewertet, sondern als Hindernis für die Resozialisierung und als mittelbarer Beleg fehlender „Tataufarbeitung" verwendet. Der Bescheid bestätigt damit nachträglich die bereits in Anlage 146_F2 dokumentierte Sanktion.

Herkunft des Dokuments

Anlage 152_F2: Google Drive

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