Am 18.11.2025 erhielt ich das Schreiben des Landgerichts Berlin vom 13.11.2025 zur Kenntnis, mit der Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Gegenstand war die Stellungnahme der JVA Heidering vom 07.11.2025, unterzeichnet von MTAL 1, Herrn Lohmeier.
Darin erklärt die JVA Heidering u.a.:
Es sei keine Post für mich angehalten worden.
Es sei keine eingehende Post geöffnet oder inhaltlich entnommen worden.
In der JVA Heidering finde keine Protokollierung über ankommende oder ausgehändigte Post statt.
Die JVA bestreitet, dass die dem Gerichtsschreiben beigefügten Anlagen innerhalb der Anstalt entfernt wurden.
Die Anstalt „regt an“, dass mir die Anlagen vom Gericht erneut übersendet werden.
Diese Stellungnahme bestätigt indirekt erneut das strukturelle Problem: Die JVA führt keine Dokumentation über Postwege, bestreitet jeden Eingriff – während gleichzeitig mehrfach belegte Manipulationen, offene Umschläge und fehlende Anlagen aufgetreten sind. Meine umfassende Erwiderung an das LG Berlin vom 24.11.2025 nimmt hierauf ausdrücklich Bezug (Anlage 91_F2).
Hinweis: Anlage 91_F2 (Stellungnahme der JVA Heidering vom 07.11.2025) ist derzeit nicht im Drive-Index (drive_index.json) auffindbar – weder unter der Anlagen-Nummer noch im Klartext-Index. Der volle Wortlaut kann daher noch nicht als Tab eingebunden werden; die obige Zusammenfassung stammt aus der Diktion des Beschwerdeführers. Sobald der Drive-Link nachgereicht wird, kann diese Seite um den vollständigen Text ergänzt werden.