Fall 2 17.07.2026

Sperrung der Videotelefonate durch die Anstaltsleitung nach Veröffentlichung der Videoansprache an den Bundestag

Am 17.07.2026 um 11:30 Uhr wurde ich vom Hausleiter, Herrn MTAL Lohmeier, zu einem Gespräch vorgeladen. An dem Gespräch nahmen ferner zwei Sozialarbeiterinnen der JVA teil, namentlich Frau Mahlow sowie eine weitere Sozialarbeiterin, deren Name mir nicht bekannt ist.

Herr MTAL Lohmeier teilte mir mit, dass im Zusammenhang mit meiner veröffentlichten Videoansprache an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Prüfung eingeleitet worden sei und er angeordnet habe, mir für die Dauer von drei Monaten die Möglichkeit zur Durchführung von Videotelefonaten zu sperren. Auf meine Frage nach der rechtlichen Grundlage dieser Entscheidung erhielt ich keine Antwort.

Mir wurde daraufhin Gelegenheit gegeben, mich zu äußern. Ich erklärte, dass ich keine gesetzliche Bestimmung verletzt habe und dass auch die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten hier nicht einschlägig seien. Ich bestand auf der Aushändigung einer schriftlichen Entscheidung, die ich umgehend veröffentlichen und rechtlich anfechten werde. Zur inhaltlichen Substanz meiner Videoansprache — also zu den darin erhobenen Vorwürfen gegen den zuständigen Richter und die Berliner Justiz — wurde in dem Gespräch kein einziges Wort geäußert.

Nach meiner Rückkehr in die Zelle stellte ich fest, dass der Zugang zu Videotelefonaten für mich tatsächlich gesperrt worden war.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Diese Sanktion erfolgte unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung meiner öffentlichen Erklärung gegen Richter Groß und OStA Wachs, ohne dass mir eine Rechtsgrundlage genannt oder eine schriftliche, rechtsmittelfähige Entscheidung ausgehändigt wurde. Dies reiht sich in das bereits dokumentierte Muster der Isolation von Presse und Öffentlichkeit ein.

Herkunft des Dokuments

Anlage 146_F2: Google Drive

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