Dokumentation · Gefangenentelefonie · Stand 21.10.2026

Telio: Der Minutenpreis in deutsche Handynetze wurde verdoppelt — und seit zwei Monaten entscheidet niemand

Seit dem 17.08.2026 kostet ein Gespräch aus der JVA Heidering in ein deutsches Mobilfunknetz 4 statt 2 Cent pro Minute; Auslandsgespräche bis zu 850 Prozent mehr. Gefangene können weder Anbieter noch Tarif wählen. Diese Seite ordnet meine Eingaben und die Antworten chronologisch.

Autor: Dmitry Bagrash, Gefangener der JVA Heidering (Berliner Justizvollzug), selbst betroffener Nutzer. Alle Angaben beruhen auf meinem Schriftwechsel; Originale liegen vor und werden Redaktionen und Abgeordneten auf Anfrage übermittelt: bagrash.presse@gmail.com.

Was sich zum 17.08.2026 geändert hat

Verbindungbis 16.08.2026ab 17.08.2026Änderung
Deutschland Festnetz0,03 €/min0,03 €/min0 %
Deutschland Mobilfunk0,02 €/min0,04 €/min+100 %
CYOU (App-zu-App, Internet) Deutschland0,02 €/min0,03 €/min+50 %
Ländergruppe 1 Festnetz0,02 €/min0,06 €/min+200 %
Ländergruppe 1 Mobilfunk0,02 €/min0,08 €/min+300 %
Ländergruppe 2 Festnetz0,02 €/min0,09 €/min+350 %
Ländergruppe 2/3 Mobilfunk0,02 €/min0,19 €/min+850 %
CYOU (App-zu-App, Internet) Ausland0,02 €/min0,06 €/min+200 %

Alte Werte: Preis- und Leistungsverzeichnis Version 1.6, Stand 22.11.2022. Neue Werte: Preisanzeige im Haftraummediensystem.

Was daran auffällt. 300 Minuten im Monat in deutsche Handynetze kosten statt 6 nun 12 Euro. Es gibt keine Flatrate und kein Minutenpaket; draußen kostet eine Allnet-Flat ab etwa 4,90 Euro im Monat. Der Senat schrieb 2022 (Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 19/12843 vom 24.08.2022), zwischen regulären und über Internet geführten Gesprächen gebe es keine Preisunterschiede — seit dem 17.08.2026 gibt es sie, und zwar für eine reine App-zu-App-Verbindung nach dem Aufenthaltsland des Angerufenen. Die Konzession für nahezu alle Berliner Anstalten hat das Land Berlin am 25.01.2022 zentral an Telio vergeben.

Maßstab. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 08.11.2017 — 2 BvR 2221/16) verlangt, dass die Vollzugsbehörde bei ausgelagerter, alternativloser Gefangenentelefonie marktgerechte Preise sicherstellt. Das OLG Naumburg (26.06.2015 — 1 Ws (RB) 20/15) stellte für Entgelte desselben Anbieters fest, dass sie nicht marktgerecht waren.

Chronologie

25.01.2022
Konzession

Das Land Berlin vergibt die Gefangenentelefonie zentral für sechs Jahre und fünf Monate an Telio (Option: zwei Jahre Verlängerung). Quelle: Drs. 19/12843.

17.08.2026
Tarifänderung

Die neuen Entgelte gelten für alle Gefangenen der Anstalt; ausweichen kann niemand.

03./06.09.2026
Erste Welle: 15 Eingaben am selben Tag

Übermittelt per E-Mail (an die Anstalt zusätzlich per Fax):

· Telio: Widerspruch, Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Rückzahlung keine Antwort
· JVA Heidering: förmlicher Individualantrag auf rechtsmittelfähige Entscheidung keine Antwort
· Senatsverwaltung für Justiz: Antrag auf Bescheid, Fachaufsichts- und Konzessionsbeschwerde keine Antwort
· Senatsverwaltung für Justiz: Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (Konzessionsvertrag, Preisprüfung) keine Antwort
· Senatsverwaltung für Justiz: Presseanfrage
· Bundeskartellamt: Anregung einer Sektoruntersuchung (§ 32e GWB) und Missbrauchsprüfung
· Landeskartellbehörde Berlin: kartellrechtliche Eingabe
· Bundesnetzagentur, Schlichtungsstelle TK: Zuständigkeitsanfrage keine Antwort
· Rechnungshof von Berlin: Prüfhinweis zur Konzession
· Abgeordnetenhaus: neue Petition; Rechtsausschuss (Kopie Hauptausschuss): Anregung einer Schriftlichen Anfrage
· Berliner Vollzugsbeirat
· Gesellschaft für Freiheitsrechte: Fallangebot
· netzpolitik.org (Kopie FragDenStaat) und Gefangenenzeitung „der lichtblick“: Recherchehinweis

07.09.2026
Landeskartellbehörde Berlin gibt ab

Begründung: Die JVA Heidering liege nicht im Berliner Stadtgebiet, sondern in Brandenburg — Weiterleitung an die Landeskartellbehörde Brandenburg. Am selben Tag leitet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses meine Anregung an die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen weiter.

08.09.2026
Gesellschaft für Freiheitsrechte abgelehnt

Kapazitätsgründe; keine Fallübernahme.

09.09.2026
Rechnungshof von Berlin zugeleitet

Der Hinweis wird dem zuständigen Prüfungsgebiet zugeleitet; eine inhaltliche Mitteilung an Hinweisgeber erfolgt nicht.

10.09.2026
Bundeskartellamt, 11. Beschlussabteilung kein Verfahren

Absehen aus Ermessensgründen; Zuständigkeit primär bei den Landeskartellbehörden. Der Kernsatz der Antwort:

„Das bedeutet allerdings nicht, dass die Belastung Gefangener mit Entgelten gerechtfertigt werden kann, die deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen. Letztlich ist es also die Sache des Landes/der Anstalt, Verträge mit Anbietern zu Preisen zu schließen, welche denjenigen außerhalb von Gefängnissen möglichst nahe kommen.“

Am 15.09.2026 bestätigt das Amt, dass ich die Antwort für meine Argumentation verwenden darf.

14.09.2026
Sammelantwort der Senatsverwaltung

Die Senatsverwaltung für Justiz fasst sechs Eingaben in einem Schreiben zusammen; die Telio-Eingabe ist darin als Nr. 4 aufgeführt, eine Entscheidung über Antrag und Beschwerde enthält es nicht. Dokument: Anlage 220_F2.

15.09.2026
Landeskartellbehörde Berlin übernimmt Az. II D 2 – 6102030-4/26

Auf meine Begründung hin, dass die JVA Heidering eine Anstalt des Berliner Justizvollzugs ist und die Konzession vom Land Berlin stammt, prüft die Behörde erneut — Bearbeitung „wird etwas Zeit in Anspruch nehmen“; Hinweis auf das Aufgreifermessen.

19.09.2026
Zweite Welle: Erinnerungen und Fristen

Telio (Art. 15 DSGVO konkretisiert, Frist 03.10.2026), JVA Heidering, Senatsverwaltung (Frist 30.09.2026), IFG-Erinnerung, Bundesnetzagentur, Petitionsausschuss (Sachstand, vorsorgliche Neueinreichung), Verbraucherzentrale Bundesverband (Hinweis für kollektive Rechtsdurchsetzung), Landeskartellbehörde Brandenburg.

03.10.2026
Frist Telio abgelaufen keine Auskunft

Weder Auskunft noch Eingangsbestätigung noch Fristverlängerung nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO.

15.10.2026
Dritte Welle: Untätigkeit festgestellt

Hamburgische Datenschutzaufsicht (zuständig für Telio, Sitz Hamburg): Beschwerde nach Art. 77 DSGVO über das Online-Formular. Senatsverwaltung für Justiz: letzte Frist 30.10.2026. JVA Heidering: Feststellung der Untätigkeit. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Anrufung wegen des unbeantworteten IFG-Antrags.

16.–18.10.2026
Berliner Datenschutzbeauftragte GeschZ. 223

Die Behörde bittet um Nachweise; am 18.10.2026 übermittle ich den Original-E-Mail-Verlauf von Antrag und Erinnerung.

Stand am 21.10.2026

StelleStand
TelioSeit 45 Tagen keine Antwort; Datenschutzbeschwerde in Hamburg anhängig
JVA HeideringKeine Entscheidung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 113 StVollzG ab 06.12.2026 möglich
Senatsverwaltung für JustizKeine Entscheidung; letzte Frist 30.10.2026
IFG-AntragUnbeantwortet; Verfahren bei der Berliner Datenschutzbeauftragten (GeschZ. 223)
Landeskartellbehörde BerlinIn Prüfung, Az. II D 2 – 6102030-4/26
BundeskartellamtKein Verfahren (Ermessen); Verantwortung ausdrücklich beim Land
BundesnetzagenturKeine Antwort
AbgeordnetenhausPetition eingereicht; Anregung an die Fraktionssprecher im Hauptausschuss weitergeleitet

Die einfache Frage

Das Bundeskartellamt sagt: Sache des Landes. Das Land antwortet nicht. Die Anstalt antwortet nicht. Das Unternehmen antwortet nicht. Wer prüft, ob ein Preis marktgerecht ist, den Gefangene nicht vermeiden können?

Diese Seite ist Teil der Dokumentation bagrash-justice.com. Alle Behördenantworten werden vollständig vorgelegt; Zitate sind wörtlich. Für Rückfragen: bagrash.presse@gmail.com · Presse-ID 2135610.