Telio: Der Minutenpreis in deutsche Handynetze wurde verdoppelt — und seit zwei Monaten entscheidet niemand
Seit dem 17.08.2026 kostet ein Gespräch aus der JVA Heidering in ein deutsches Mobilfunknetz 4 statt 2 Cent pro Minute; Auslandsgespräche bis zu 850 Prozent mehr. Gefangene können weder Anbieter noch Tarif wählen. Diese Seite ordnet meine Eingaben und die Antworten chronologisch.
Autor: Dmitry Bagrash, Gefangener der JVA Heidering (Berliner Justizvollzug), selbst betroffener Nutzer. Alle Angaben beruhen auf meinem Schriftwechsel; Originale liegen vor und werden Redaktionen und Abgeordneten auf Anfrage übermittelt: bagrash.presse@gmail.com.
Was sich zum 17.08.2026 geändert hat
| Verbindung | bis 16.08.2026 | ab 17.08.2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Deutschland Festnetz | 0,03 €/min | 0,03 €/min | 0 % |
| Deutschland Mobilfunk | 0,02 €/min | 0,04 €/min | +100 % |
| CYOU (App-zu-App, Internet) Deutschland | 0,02 €/min | 0,03 €/min | +50 % |
| Ländergruppe 1 Festnetz | 0,02 €/min | 0,06 €/min | +200 % |
| Ländergruppe 1 Mobilfunk | 0,02 €/min | 0,08 €/min | +300 % |
| Ländergruppe 2 Festnetz | 0,02 €/min | 0,09 €/min | +350 % |
| Ländergruppe 2/3 Mobilfunk | 0,02 €/min | 0,19 €/min | +850 % |
| CYOU (App-zu-App, Internet) Ausland | 0,02 €/min | 0,06 €/min | +200 % |
Alte Werte: Preis- und Leistungsverzeichnis Version 1.6, Stand 22.11.2022. Neue Werte: Preisanzeige im Haftraummediensystem.
Was daran auffällt. 300 Minuten im Monat in deutsche Handynetze kosten statt 6 nun 12 Euro. Es gibt keine Flatrate und kein Minutenpaket; draußen kostet eine Allnet-Flat ab etwa 4,90 Euro im Monat. Der Senat schrieb 2022 (Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 19/12843 vom 24.08.2022), zwischen regulären und über Internet geführten Gesprächen gebe es keine Preisunterschiede — seit dem 17.08.2026 gibt es sie, und zwar für eine reine App-zu-App-Verbindung nach dem Aufenthaltsland des Angerufenen. Die Konzession für nahezu alle Berliner Anstalten hat das Land Berlin am 25.01.2022 zentral an Telio vergeben.
Maßstab. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 08.11.2017 — 2 BvR 2221/16) verlangt, dass die Vollzugsbehörde bei ausgelagerter, alternativloser Gefangenentelefonie marktgerechte Preise sicherstellt. Das OLG Naumburg (26.06.2015 — 1 Ws (RB) 20/15) stellte für Entgelte desselben Anbieters fest, dass sie nicht marktgerecht waren.
Chronologie
Das Land Berlin vergibt die Gefangenentelefonie zentral für sechs Jahre und fünf Monate an Telio (Option: zwei Jahre Verlängerung). Quelle: Drs. 19/12843.
Die neuen Entgelte gelten für alle Gefangenen der Anstalt; ausweichen kann niemand.
Übermittelt per E-Mail (an die Anstalt zusätzlich per Fax):
· Telio: Widerspruch, Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Rückzahlung keine Antwort
· JVA Heidering: förmlicher Individualantrag auf rechtsmittelfähige Entscheidung keine Antwort
· Senatsverwaltung für Justiz: Antrag auf Bescheid, Fachaufsichts- und Konzessionsbeschwerde keine Antwort
· Senatsverwaltung für Justiz: Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (Konzessionsvertrag, Preisprüfung) keine Antwort
· Senatsverwaltung für Justiz: Presseanfrage
· Bundeskartellamt: Anregung einer Sektoruntersuchung (§ 32e GWB) und Missbrauchsprüfung
· Landeskartellbehörde Berlin: kartellrechtliche Eingabe
· Bundesnetzagentur, Schlichtungsstelle TK: Zuständigkeitsanfrage keine Antwort
· Rechnungshof von Berlin: Prüfhinweis zur Konzession
· Abgeordnetenhaus: neue Petition; Rechtsausschuss (Kopie Hauptausschuss): Anregung einer Schriftlichen Anfrage
· Berliner Vollzugsbeirat
· Gesellschaft für Freiheitsrechte: Fallangebot
· netzpolitik.org (Kopie FragDenStaat) und Gefangenenzeitung „der lichtblick“: Recherchehinweis
Begründung: Die JVA Heidering liege nicht im Berliner Stadtgebiet, sondern in Brandenburg — Weiterleitung an die Landeskartellbehörde Brandenburg. Am selben Tag leitet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses meine Anregung an die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen weiter.
Kapazitätsgründe; keine Fallübernahme.
Der Hinweis wird dem zuständigen Prüfungsgebiet zugeleitet; eine inhaltliche Mitteilung an Hinweisgeber erfolgt nicht.
Absehen aus Ermessensgründen; Zuständigkeit primär bei den Landeskartellbehörden. Der Kernsatz der Antwort:
„Das bedeutet allerdings nicht, dass die Belastung Gefangener mit Entgelten gerechtfertigt werden kann, die deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen. Letztlich ist es also die Sache des Landes/der Anstalt, Verträge mit Anbietern zu Preisen zu schließen, welche denjenigen außerhalb von Gefängnissen möglichst nahe kommen.“
Am 15.09.2026 bestätigt das Amt, dass ich die Antwort für meine Argumentation verwenden darf.
Die Senatsverwaltung für Justiz fasst sechs Eingaben in einem Schreiben zusammen; die Telio-Eingabe ist darin als Nr. 4 aufgeführt, eine Entscheidung über Antrag und Beschwerde enthält es nicht. Dokument: Anlage 220_F2.
Auf meine Begründung hin, dass die JVA Heidering eine Anstalt des Berliner Justizvollzugs ist und die Konzession vom Land Berlin stammt, prüft die Behörde erneut — Bearbeitung „wird etwas Zeit in Anspruch nehmen“; Hinweis auf das Aufgreifermessen.
Telio (Art. 15 DSGVO konkretisiert, Frist 03.10.2026), JVA Heidering, Senatsverwaltung (Frist 30.09.2026), IFG-Erinnerung, Bundesnetzagentur, Petitionsausschuss (Sachstand, vorsorgliche Neueinreichung), Verbraucherzentrale Bundesverband (Hinweis für kollektive Rechtsdurchsetzung), Landeskartellbehörde Brandenburg.
Weder Auskunft noch Eingangsbestätigung noch Fristverlängerung nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
Hamburgische Datenschutzaufsicht (zuständig für Telio, Sitz Hamburg): Beschwerde nach Art. 77 DSGVO über das Online-Formular. Senatsverwaltung für Justiz: letzte Frist 30.10.2026. JVA Heidering: Feststellung der Untätigkeit. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Anrufung wegen des unbeantworteten IFG-Antrags.
Die Behörde bittet um Nachweise; am 18.10.2026 übermittle ich den Original-E-Mail-Verlauf von Antrag und Erinnerung.
Stand am 21.10.2026
| Stelle | Stand |
|---|---|
| Telio | Seit 45 Tagen keine Antwort; Datenschutzbeschwerde in Hamburg anhängig |
| JVA Heidering | Keine Entscheidung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 113 StVollzG ab 06.12.2026 möglich |
| Senatsverwaltung für Justiz | Keine Entscheidung; letzte Frist 30.10.2026 |
| IFG-Antrag | Unbeantwortet; Verfahren bei der Berliner Datenschutzbeauftragten (GeschZ. 223) |
| Landeskartellbehörde Berlin | In Prüfung, Az. II D 2 – 6102030-4/26 |
| Bundeskartellamt | Kein Verfahren (Ermessen); Verantwortung ausdrücklich beim Land |
| Bundesnetzagentur | Keine Antwort |
| Abgeordnetenhaus | Petition eingereicht; Anregung an die Fraktionssprecher im Hauptausschuss weitergeleitet |
Die einfache Frage
Das Bundeskartellamt sagt: Sache des Landes. Das Land antwortet nicht. Die Anstalt antwortet nicht. Das Unternehmen antwortet nicht. Wer prüft, ob ein Preis marktgerecht ist, den Gefangene nicht vermeiden können?
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