Landgericht: Fünf Tage Verzögerung beim Brief mit meinem Rechtsbeschwerde-Entwurf waren rechtswidrig
02.10.2026 · eingegangen 08.10.2026
Mit Beschluss vom 02.10.2026 (595 StVK 134/26 Vollz), bei mir eingegangen am 08.10.2026, stellt das Landgericht Berlin I fest: Die erst am 25.08.2026 erfolgte Aushändigung des am 19.08.2026 bei der JVA Heidering eingegangenen Einschreibens RT508494813DE war rechtswidrig und hat mich in meinen Rechten verletzt (Art. 10 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG). Die Anstalt trägt die Kosten und meine notwendigen Auslagen.
Der Brief enthielt den Entwurf meiner fristgebundenen Rechtsbeschwerde. Das Gericht: Gefangenenpost sei grundsätzlich spätestens am folgenden Arbeitstag weiterzuleiten; der „pauschal gehaltene Vortrag“ der Anstalt über Verzögerungen bei der Postkontrolle rechtfertige fünf Tage nicht. Zu meinem geänderten Antrag hat die Anstalt keine Stellungnahme mehr abgegeben. Richter am Landgericht Netsch-Hohloch. Es ist die zweite gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit gegen die JVA Heidering innerhalb von drei Wochen, nach 595 StVK 126/26 Vollz vom 11.09.2026 (Videotelefonie). Vorgeschichte: F2-183. Die Bewertungen sind meine.