⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Fall 2 · Eigene Stellungnahme · 25.06.2026 · 589 StVK 86/26

Anlage 133_F2 — Stellungnahme nach der Anhörung vom 24.06.2026

Meine Stellungnahme an das Landgericht Berlin I nach der Anhörung, in der über die Aussetzung der Reststrafe entschieden wurde. Gerügt werden sieben Vorgänge:

• die Stellungnahme der JVA vom 07.05.2026 kam erst am 22.06.2026 um 19:25 Uhr — faktisch einen Arbeitstag vor dem Termin;
• die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft war zuvor nur unvollständig übersandt worden;
• der Zugang zu sämtlichen entscheidungserheblichen Unterlagen fehlte;
• mein Antrag auf Zulassung von Pressevertretern wurde nicht beschieden;
• die Anhörung wurde geschlossen durchgeführt;
• meine Einwendungen wurden nicht beziehungsweise nicht vollständig protokolliert;
• meine vorzeitige Entlassung wurde faktisch mit einer von mir abgelehnten Straftataufarbeitung verknüpft.

Ich habe darin klargestellt, dass ich die Tat weiterhin bestreite, das Urteil für falsch halte und kein Geständnis ablegen werde, um Freiheit zu erhalten — und gerügt, dass diese Weigerung nicht als Gefährlichkeitsmerkmal verwertet werden darf. Ebenso, dass meine Hungerstreiks Proteste gegen blockierten Rechtsschutz waren und nicht nachträglich als negatives Vollzugsverhalten gegen mich verwendet werden dürfen.
Stellung in der Kette. Der Beschluss, gegen den sich diese Rüge richtet, ist Anlage 139_F2.
Herkunft der Angaben: Chronologie Fall 2, geführt von Dmitry Bagrash. Diese Seite fasst den erheblichen Inhalt zusammen und gibt das Dokument nicht vollständig wieder; das Original ist verlinkt. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und ersetzen keine gerichtliche Feststellung.