Fall 2 — Strafanzeige Groß/Wachs
Anlage 234_F2 — Sachstandsanfrage an die Generalstaatsanwaltschaft vom 29.09.2026
Was das Dokument ist: meine E-Mail an die Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.2026, 01:25 Uhr, im gesendeten Wortlaut.
Warum sie wichtig ist: 27 Tage nach der Strafanzeige hatte ich weder Eingangsbestätigung noch Aktenzeichen. Ich fragte nach Eingang, Aktenzeichen, zuständiger Stelle und Weiterleitung. Das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft (Anlage 224_F2) trägt das Datum desselben Tages und nennt im Betreff die „Eingaben vom 2. und 29. September 2026“.