Fall 2 — Telefonentgelte
Anlage 261_F2 — Antrag an die Strafvollstreckungskammer vom 30.10.2026 (Telefonentgelte, §§ 109, 113 StVollzG)
Was das Dokument ist: mein unterschriebener Antrag vom 30.10.2026 an das Landgericht Berlin I – Strafvollstreckungskammer (2 Seiten): Verpflichtung der JVA Heidering, über meinen Antrag vom 03.09.2026 zu den Telefonentgelten ab 17.08.2026 zu entscheiden; Begründung, warum der Antrag vor Ablauf von drei Monaten zulässig ist. Im Faxpaket (6 Seiten) mit Anlagen 262_F2 und 220_F2.
Über den Antrag ist nicht entschieden; die Bewertungen sind meine.
Chronik: F2-231