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Sechzig Sekunden

Ein Dokument. Es stammt nicht von mir.

Ich bin Dmitry Bagrash und sitze seit dem 14. Dezember 2022 in Haft. Ich sage: Ich habe die Tat nicht begangen, und das Urteil gegen mich wurde manipuliert. Ich nenne dazu Namen, und ich stehe dafür ein.

Sie müssen mir kein Wort glauben. Lesen Sie stattdessen drei Sätze aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin. Ich habe ihn nicht geschrieben, und er ist nicht zu meinen Gunsten ausgegangen.

Kammergericht Berlin · 5. Strafsenat
Beschluss vom 12. Juni 2026, Az. 5 Ws 17/26 — Es ging um die Frage, ob ein Gefangener zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle geführt werden muss, um dort ohne Anwalt ein Rechtsmittel zu Protokoll zu erklären.
Erstens — der Senat stellt den Maßstab auf
„…erstarkt der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Ausführung zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu einem Anspruch auf Ausführung.“
Zweitens — was der Anstalt nicht zusteht
„Eine ‚Vorprüfung‘, ob es sich um ein zulässiges oder gar sinnvolles Rechtsmittel handelt, steht ihr dabei nicht zu.“
Drittens — was die Anstalt inzwischen getan hat
„…dass die Justizvollzugsanstalt Heidering … zu Recht entschieden hat, beantragte Ausführungen zum Urkundsbeamten künftig ‚unmittelbar‘ und ‚bedingungslos‘ zu gewähren.“

Zwischen Januar und März 2025 wurde mir die Aufnahme zu Protokoll an sechs dokumentierten Tagen verweigert. Die Bediensteten gaben jeweils an, auf Weisung zu handeln. Zur ersten Ausführung kam es am 11. August 2025 — am achten Tag eines Hungerstreiks.

Meine Rechtsbeschwerde hat der Senat im selben Beschluss als unzulässig verworfen.

Eine Anstalt ändert ihre Praxis nicht,
wenn die alte richtig war.

Das ist die ganze Frage dieser Seite. Sie brauchen dafür keine Meinung über meinen Fall.

Hinter dieser Seite liegt ein Archiv aus mehreren hundert Dokumenten. Sie müssen es nicht lesen. Wenn Sie nach diesen sechzig Sekunden weiterlesen wollen: Der Fall in fünf Minuten → · Sechs Einwände, die ich kenne → · Was gilt, wenn das gilt? →