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Fall 2 · Vollzug · Ausweisung

Petitionsausschuss schließt die Ausweisungs-Petition – und dokumentiert: Das BAMF hat ein Abschiebungsverbot nach Russland festgestellt

10.09.2026 · eingegangen 25.09.2026

Mit Schreiben vom 10.09.2026 (Gz. 7119/19, Frau Herzog), bei mir eingegangen am 25.09.2026, schließt der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses meine Eingabe vom 21.05.2026 gegen die beabsichtigte Ausweisung ab. Er gibt die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres wieder. Darin steht: „Das BAMF hat am 17.03.2026 festgestellt, dass ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG hinsichtlich der Russischen Föderation vorliegt.“

Weiter heißt es: Das Abschiebungsverbot stehe einer Ausweisung nicht entgegen, es hindere „lediglich den Vollzug der Ausreisepflicht“; mit einer Ausweisung würde meine Niederlassungserlaubnis erlöschen (unbefristet seit 17.07.1995, als jüdischer Kontingentflüchtling). Das Ausweisungsverfahren sei „derzeit noch offen“. Meinen Vorwurf, es solle Druck im Strafverfahren erzeugen, weist die Senatsverwaltung zurück. Meine Bewertung: Eine Bundesbehörde hat festgestellt, dass mir in Russland Gefahren drohen, die eine Abschiebung verbieten. Eine Ausweisung würde mich also nicht nach Russland bringen – sie würde mir nach 34 Jahren in Deutschland das Aufenthaltsrecht nehmen. Eingangsbestätigung: Anlage 215_F2. Die Bewertungen sind meine.