Vollzugsplan beim Gericht nachgereicht: externes Gutachten, Akteneinsicht und die Namen der Verantwortlichen beantragt
02.11.2026 · per Telefax zugestellt
Am 02.11.2026 habe ich der Strafvollstreckungskammer den schriftlichen Vollzugsplan vom 26.10.2026 im Wortlaut nachgereicht und meinen Antrag ergänzt (17 Seiten, 13:47 Uhr, FAX-ID 17715131). Ich rege an, das Gutachten eines externen Sachverständigen einzuholen, der nicht dem Berliner Justizvollzug angehört, und der Anstalt die Vorlage der vollständigen Diagnostikunterlagen und Konferenzprotokolle aufzugeben. Bei der Anstalt habe ich am selben Tag die externe Begutachtung, Akteneinsicht, die Namen der Verantwortlichen und einen sicheren Aufenthalt im Freien beantragt (12:54 Uhr, FAX-ID 17715140, zusätzlich per E-Mail).
Die Ergänzung zeigt in vier Punkten, warum der Plan nach meiner Auffassung nicht trägt: Er wertet Beschwerden, schriftliche Bescheide und Veröffentlichungen als Versagungsgrund; er macht das Bestreiten der Tat zur Fluchtgefahr und verlangt eine „Straftataufarbeitung“, die ich nur durch ein Geständnis erbringen könnte; er übernimmt die Prognose wörtlich vom April 2026 und trägt weder Namen noch Unterschrift; die Bedrohungen gegen mich bleiben unbewertet (Anlage 274_F2). Die Anträge an die Anstalt stelle ich zuerst dort, wie es das Kammergericht am 24.09.2026 verlangt hat (F2-233). Berichtigung vom 03.11.2026: In den Schreiben steht, ich nehme aus Sorge um meine Sicherheit nicht am Hofgang teil. Das war ungenau. Ich fürchte nicht um meine Sicherheit im Hof; ich verzichte seit 2024 freiwillig auf den Hofgang und verlasse den Haftraum nur zur Arbeit, um möglichst wenige Gelegenheiten für weitere Provokationen gegen mich zu bieten. Den Antrag auf einen gesonderten Aufenthalt im Freien habe ich zurückgenommen (Anlage 279_F2, Anlage 280_F2, F5-026). Über die Anträge ist nicht entschieden; die Bewertungen sind meine. Der Plan im Wortlaut: Anlage 266_F2.