Berichtigung zum Hofgang und Bitte an das Abgeordnetenhaus: Warum gelangen Mitgefangene, die mich bedroht haben, immer wieder in meine Nähe?
03.11.2026 · per Telefax und E-Mail
In meinen Schreiben vom 02.11.2026 stand, ich nehme seit 2024 aus Sorge um meine Sicherheit nicht am Hofgang teil. Das war ungenau. Ich fürchte nicht um meine Sicherheit im Hof. Ich verzichte freiwillig auf den Hofgang und verlasse den Haftraum nur zur Arbeit, um möglichst wenige Gelegenheiten für weitere Provokationen gegen mich zu bieten. Die Berichtigung ging am 02.11.2026 abends per Telefax an die Anstalt, die Strafvollstreckungskammer, die Nationale Stelle und den CPT und am 03.11.2026 per E-Mail an die Anstalt, die Nationale Stelle, den Petitionsausschuss und die Redaktionen.
Seit Juli 2024 sind mir nacheinander zwei Mitgefangene nahegekommen, die mich bedroht haben – trotz meiner Meldungen über Monate im selben Bereich der JVA Moabit und später am selben Arbeitsplatz in der JVA Heidering (F5-004, F5-008, F5-009). Ich bin überzeugt, dass das kein Zufall ist, und vermute dahinter die Generalstaatsanwaltschaft Berlin; beweisen kann ich es nicht (F5-013). Für die Mitgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Ich habe den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses (Gz. 7654) gebeten, bei der Senatsverwaltung Auskunft einzuholen und gegebenenfalls den Rechtsausschuss zu befassen: wer 2024 entschieden hat, uns nicht zu trennen; wer 2025 und 2026 die Arbeitsplätze zugewiesen hat; ob je eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde; und ob Strafverfolgungsbehörden die Mitgefangenen im Zusammenhang mit Angaben über mich kontaktiert oder ihnen Vorteile gewährt haben. Den Antrag auf einen gesonderten Aufenthalt im Freien habe ich zurückgenommen. Berichtigungen: Anlage 279_F2, Anlage 280_F2, Anlage 20_F5, Anlage 21_F5.