Durchsuchung abseits meiner Sachen, Name verweigert – und meine vorsorgliche Erklärung
05.11.2026 · Beschwerde am 06.11.2026
Am 05.11.2026 gegen 14:27 Uhr wurde ich bei der Rückkehr aus dem Arbeitsbetrieb in Haus 1 durchsucht – anders als andere Gefangene nicht neben meinen abgelegten Sachen, sondern drei bis vier Meter entfernt, ohne Grund und ohne Protokoll, unter Androhung von Zwang, obwohl ich zur Durchsuchung bereit war. Gefunden wurde nichts. Seinen Namen nannte der Bedienstete nicht; Herr Kunze verhinderte, dass ich ihn erfuhr. Meinen Haftraum fand ich in meiner Abwesenheit durchsucht vor, wie seit September etwa alle zwei bis drei Tage – mit abgedrehter Heizung und offenem Fenster.
Am 06.11.2026 habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und beantragt, mir Namen oder Dienstnummer des Bediensteten sowie die Daten, Anordnungen und Protokolle der Haftraumkontrollen seit 01.09.2026 mitzuteilen (Anlage 282_F2; Telefax 10:17 Uhr, FAX-ID 17747126, und per E-Mail). Es ist meine erste Beschwerde über Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes; in fast eineinhalb Jahren habe ich keine Disziplinarmaßnahme erhalten. Vorsorgliche Erklärung: Ich besitze nichts Verbotenes und habe nie etwas Verbotenes besessen. Ich befolge jede Anordnung, auch eine, die ich für rechtswidrig halte, und beschwere mich erst danach. Sollte bei mir je etwas Verbotenes gefunden werden, gehört es nicht mir; für diesen Fall habe ich schon jetzt beantragt, den Fund in meiner Gegenwart zu fotografieren und auf Fingerabdrücke und DNA untersuchen zu lassen. Die Kontrollen haben nach meiner Beobachtung nach meiner Strafanzeige vom 02.09.2026 zugenommen; einen Zusammenhang behaupte ich nicht, ich habe danach gefragt. Den Hofgang meide ich seit 2024 aus demselben Grund (F5-026). Für die Bediensteten liegt keine dienstrechtliche Feststellung vor.