⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Fall 2 · Stellungnahme der JVA Heidering · 07.05.2026

Anlage 138_F2 — Stellungnahme der JVA Heidering zur vorzeitigen Entlassung

Die Anstalt befürwortet eine vorzeitige Entlassung nicht — mangels günstiger Legal- und Sozialprognose. Das hält der Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 24.06.2026 ausdrücklich fest und stützt sich auf diese Stellungnahme.

Die Stellungnahme beruht ihrerseits auf dem Diagnostikverfahren der JVA Moabit vom 17.04.2026. Sie ist damit das zweite Glied einer Kette, in der eine einmal getroffene Bewertung weitergereicht wird, ohne dass ihr eine neue Tatsache hinzugefügt würde.

Zugegangen ist sie mir erst am 22.06.2026 um 19:25 Uhr — faktisch einen Arbeitstag vor der Anhörung am 24.06.2026, obwohl die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Antrag ausdrücklich auf sie verwiesen hatte. Eine sachgerechte Prüfung und rechtliche Gegenäußerung war unter diesen Umständen nicht möglich.

Das Dokument verbindet drei Verfahren miteinander. Es hält fest, dass der Zweidrittelzeitpunkt auf den 05.07.2026 datiert, das Haftende für den 14.04.2028 vorgemerkt ist — und dass das Landesamt für Einwanderung meine Ausweisung beabsichtigt. Damit stehen Strafvollstreckung, Vollzug und Aufenthaltsrecht in einem einzigen Papier nebeneinander.
Stellung in der Kette. Quelle: Anlage 137_F2 · Weiterverwendung: Anlage 139_F2
Hinweis: Diese Seite fasst den für die Prognose erheblichen Inhalt zusammen und gibt das Dokument nicht vollständig wieder. Das Original ist verlinkt. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und ersetzen keine gerichtliche Feststellung.