⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins
Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Fall 2 · Eigene Gegenerklärung · 27.07.2026 · 2 Ws 111/26
Anlage 150_F2 — Gegenerklärung zur Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft
Meine Gegenerklärung gegen den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vom 14.07.2026. Kernpunkt: Der Antrag geht auf keine einzige der von mir konkret gerügten Verfahrenstatsachen ein.
Ich habe erneut dokumentiert, dass mir die vollständige Stellungnahme vom 26.05.2026 vor der Anhörung nicht bekannt war, und dass rechtmäßige Beschwerden, Hungerstreiks gegen blockierten Rechtsschutz, die Veröffentlichung amtlicher Dokumente, politische Tätigkeit und das Festhalten an meiner Unschuld nicht ohne konkrete Tatsachengrundlage als Gefährlichkeitsmerkmale verwendet werden dürfen.
Anträge: Aufhebung des Beschlusses vom 24.06.2026, vollständige Akteneinsicht, erneute Gelegenheit zur Stellungnahme; hilfsweise, über die sofortige Beschwerde erst nach vollständiger Gewährung rechtlichen Gehörs zu entscheiden.
Datumsvermerk — offen und selbst angemerkt: Der Schriftsatz trägt das Datum 27.07.2026, der Faxbericht nennt als Sendezeitpunkt bereits den 25.07.2026 um 17:54 Uhr, sieben Seiten, Übertragung „OK“. Die Abweichung wird hier offen vermerkt und nicht geglättet.
Ich habe erneut dokumentiert, dass mir die vollständige Stellungnahme vom 26.05.2026 vor der Anhörung nicht bekannt war, und dass rechtmäßige Beschwerden, Hungerstreiks gegen blockierten Rechtsschutz, die Veröffentlichung amtlicher Dokumente, politische Tätigkeit und das Festhalten an meiner Unschuld nicht ohne konkrete Tatsachengrundlage als Gefährlichkeitsmerkmale verwendet werden dürfen.
Anträge: Aufhebung des Beschlusses vom 24.06.2026, vollständige Akteneinsicht, erneute Gelegenheit zur Stellungnahme; hilfsweise, über die sofortige Beschwerde erst nach vollständiger Gewährung rechtlichen Gehörs zu entscheiden.
Datumsvermerk — offen und selbst angemerkt: Der Schriftsatz trägt das Datum 27.07.2026, der Faxbericht nennt als Sendezeitpunkt bereits den 25.07.2026 um 17:54 Uhr, sieben Seiten, Übertragung „OK“. Die Abweichung wird hier offen vermerkt und nicht geglättet.
Stellung in der Kette. Der öffentliche Teil derselben Erklärung: Anlage 151_F2. Der angegriffene Beschluss: Anlage 139_F2.
Herkunft der Angaben: Chronologie Fall 2, geführt von Dmitry Bagrash. Diese Seite fasst den erheblichen Inhalt zusammen und gibt das Dokument nicht vollständig wieder; das Original ist verlinkt. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und ersetzen keine gerichtliche Feststellung.