⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Fall 2 · Open Statement · 27.07.2026

Anlage 151_F2 — „Ich lehne Freiheit gegen ein Geständnis ab“

Parallel zur Gegenerklärung veröffentlicht. Ich erkläre darin öffentlich, dass ich kein Geständnis ablegen werde, um eine vorzeitige Entlassung zu erreichen, und dass ich meine Rehabilitation ausschließlich mit legalen Mitteln weiterverfolge — einschließlich der Veröffentlichung amtlicher Dokumente und der Namen der jeweils verantwortlichen Amtsträger im Zusammenhang mit ihren eigenen Entscheidungen.

Der zentrale Widerspruch, den das Statement benennt: Die Generalstaatsanwaltschaft erklärt selbst, ein Schuldbekenntnis sei nicht zwingend und das Bestreiten der Tat allein könne eine negative Sozialprognose nicht tragen. Dennoch wird gerade die fehlende Anerkennung der Tat gegen meine Freilassung verwendet.
Stellung in der Kette. Der rechtliche Teil derselben Erklärung: Anlage 150_F2. Die Fundstelle des Widerspruchs: Anlage 148_F2.
Herkunft der Angaben: Chronologie Fall 2, geführt von Dmitry Bagrash. Diese Seite fasst den erheblichen Inhalt zusammen und gibt das Dokument nicht vollständig wieder; das Original ist verlinkt. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und ersetzen keine gerichtliche Feststellung.