⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins
Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Fall 2 · Beschluss LG Berlin I · 31.07.2026 · Zugang 11.08.2026
Anlage 157_F2 — Beschluss: der Antrag gegen Vollzugsplan, offenen Vollzug und Lockerungen wird zurückgewiesen
Der Beschluss weist meinen Antrag nach §§ 109 ff. StVollzG gegen den Vollzugs- und Eingliederungsplan, gegen die Versagung des offenen Vollzugs und gegen die Versagung der Lockerungen zurück.
Er hält fest, die von mir dokumentierten Rechtsschutzhandlungen seien nicht gescannt oder gesichtet und nicht zur Entscheidungsgrundlage gemacht worden; ihre Einzelheiten seien für die Entscheidung nach § 109 StVollzG nicht relevant gewesen.
Belegstand aktualisiert: Ein früherer Scan war unvollständig, Seite 6 fehlte. Es liegt inzwischen die vollständige Fassung mit Zustellumschlag vom 11.08.2026 vor; darauf verweist der Link.
Er hält fest, die von mir dokumentierten Rechtsschutzhandlungen seien nicht gescannt oder gesichtet und nicht zur Entscheidungsgrundlage gemacht worden; ihre Einzelheiten seien für die Entscheidung nach § 109 StVollzG nicht relevant gewesen.
Belegstand aktualisiert: Ein früherer Scan war unvollständig, Seite 6 fehlte. Es liegt inzwischen die vollständige Fassung mit Zustellumschlag vom 11.08.2026 vor; darauf verweist der Link.
Zusammenhang. Angegriffen war der Vollzugs- und Eingliederungsplan Anlage 115_F2. Die Verzögerungsrüge im selben Verfahren: Anlage 154_F2.
Herkunft der Angaben: Dokumentenarchiv und Chronologie Fall 2. Diese Seite ordnet das Dokument ein und gibt es nicht vollständig wieder.