Fall 2 — Strafanzeige Groß/Wachs

Anlage 224_F2 — Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.2026 (Abschrift)

Was das Dokument ist: die Abschrift des Schreibens der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Gz. 163 AR 392/26, vom 29.09.2026, nach zweimaligem Diktat des Empfängers. Kein Scan: In der JVA Heidering sind derzeit keine Telefone und keine Scanmöglichkeit verfügbar; der Scan wird nachgereicht, sobald es möglich ist.

Was darin steht: Die Strafanzeige vom 02.09.2026 gegen VRiLG Groß und OStA Wachs sei „zuständigkeitshalber“ der Staatsanwaltschaft Berlin zugeleitet worden; ein Aktenzeichen sei dort „noch nicht bekannt“. Betreff: „Eingaben vom 2. und 29. September 2026“.

Was fehlt: jedes Wort zu meiner ausdrücklichen Bitte, die Anzeige außerhalb Berlins prüfen zu lassen. Wachs hat die Anklage gegen mich als Beamter eben dieser Generalstaatsanwaltschaft vertreten; die Staatsanwaltschaft Berlin ist ihr unterstellt (§ 147 Nr. 3 GVG). Das Schreiben datiert vom Tag meiner Sachstandsanfrage (Anlage 234_F2) — nach 27 Tagen Schweigen.