Fall 2 — Telefonentgelte
Anlage 281_F2 — Erledigungserklärung an die Strafvollstreckungskammer vom 05.11.2026: Telefonkonto
Was das Dokument ist: Unterschriebene Erklärung (1 Seite): Der Antrag auf einstweilige Anordnung vom 02.11.2026 (Anlage 278_F2) hat sich erledigt, weil Einzahlungen auf mein Telefonkonto wieder möglich sind; nach Mitteilung des Betreibers lag eine Störung, keine Sperre vor. Bitte um Kostenentscheidung nach billigem Ermessen (§ 121 Abs. 2 Satz 2 StVollzG). Der Antrag zu den Telefonentgelten bleibt unberührt. Zur Übermittlung per Telefax an 030 9014-2010 bestimmt; der Sendebericht wird nachgetragen.
Chronik: F2-243