Fall 2 — Unterdrückung der Revisionsbegründung

Anlage_54_F2.pdf

Was das Dokument ist: mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Bundesverfassungsgericht vom 30.06.2025 (§ 32 BVerfGG), gerichtet gegen den Bundesgerichtshof und die JVA Heidering.

Was er dokumentiert: Nach der Verlegung von Moabit nach Heidering am 10.06.2025 wurde mir der Zugang zum Urkundsbeamten verweigert — mündlich, am 13.06.2025, ohne schriftlichen Bescheid —, obwohl ich fristgebundene Anhörungsrügen zu Protokoll geben wollte. Tagelang hatte ich keinen Kugelschreiber. Ich beantragte, dem Bundesgerichtshof die Eingangsbestätigung meiner Anhörungsrügen und der JVA den Zugang zum Urkundsbeamten aufzugeben.

Warum es zählt: Die JVA hat später selbst eingeräumt, dass sie mit der Senatsverwaltung eine „gemeinsame Linie“ zu genau dieser Frage erarbeitet hat (Anlage 84_F2).